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Mit Säure-Anschlag auf Ex-Freundin gedroht: Bedingte Einweisung

Am Freitag fand der Prozess im Wiener Landesgericht statt.
Am Freitag fand der Prozess im Wiener Landesgericht statt. ©APA/Hans Punz
Ein 30-jähriger Mann hatte im Juli 2017 seiner Ex-Freundin mit Säure, dem Erschlagen und dem Rollstuhl gedroht. Am Wiener Landesgericht wurde er zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

Unter dem Einfluss einer paranoiden Schizophrenie hatte ein 30-Jähriger seiner Ex-Freundin gedroht, ihr Säure ins Gesicht zu schütten – war dabei aber nicht zurechnungsfähig. Er wurde am Freitag am Wiener Landesgericht zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Diese Maßnahme wurde unter zahlreichen Auflagen bedingt nachgesehen.

Ex-Freundin hatte Angst vor 30-Jährigem

Der 30-Jährige wurde in der Justizanstalt Josefstadt angehalten, weil seine Ex-Freundin, mit der er 20 Monate liiert war, sich sehr vor ihm fürchtet und sie nach Erhalt mehrerer Todesdrohungen Anzeige erstattet hat. In der Haft und beim ersten Verhandlungstermin vor Richterin Martina Krainz outete sich der 30-Jährige als Transsexueller: “Ich fühle mich als Frau seit klein an.”

Seine Mutter – die Familie stammt aus Bulgarien – hätte seinen Drang, das auszuleben, stets bekämpft, seine Frauenkleider verbrannt und ihn in einer psychiatrischen Anstalt behandeln lassen. “Seit ich mein Geschlecht angleiche, versucht sie mich zu entmündigen.” Inzwischen erhält er auch eine Hormonbehandlung und passt damit seinen Körper seinem Empfinden an.

Mann leidet unter paranoider Schizophrenie

Als eine psychische Erkrankung ausbrach, verstärkte intensiver Cannabis-Konsum die Symptome. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann sprach von “bizarren Wahnideen”, die dem Mann zu schaffen machen. In der Justizanstalt wird seine paranoide Schizophrenie erstmals adäquat behandelt. Die Wirkung der verabreichten Depotspritze bezeichnete Hofmann als “großartig”. “Psychotische Zeichen sind nicht mehr wahrzunehmen. Er hat sich gut stabilisiert.”

Doch als Juli 2017 seine Freundin Schluss gemacht hatte, konnte sich der Mann nicht damit abfinden. Schließlich schrieb er ihr SMS, in denen er ihr mit Säure, mit dem Erschlagen und dem Rollstuhl drohte. “Ich liebe sie noch immer”, verriet er der vorsitzenden Richterin. Auch aus dem Gefängnis schrieb er regelmäßig Liebesbriefe, die allerdings vom Gericht abgefangen werden.

Bei ihrer Aussage machte die Zeugin deutlich, dass sie sich vor dem Angeklagten ängstigt. Folgerichtig wurde dem 30-Jährigen vom Gericht ein Kontaktverbot auferlegt. “Lassen’s die Frau in Frieden, das war für sie eine enorme Belastung. Keine Briefe, keine WhatsApp, keine SMS, keine Anrufe, keine Treffen – einfach Funkstille. Suchen Sie sich wen anderen”, empfahl Krainz.

30-Jähriger bekommt fünfjährige Probezeit

Für die fünfjährige Probezeit wurden dem Mann zahlreiche Auflagen erteilt: u.a. Bewährungshilfe, betreutes Wohnen, regelmäßige Therapie und Medikamenteneinnahme, die durch Blutproben überprüft wird. Da der 30-Jährige und die Staatsanwaltschaft damit einverstanden waren, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

(APA/Red)

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