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Mit Kirchendaten gegen Steuersünder? Nein!

Datenschutz: Zugriff auf Kirchendaten verhindert. "Wiener Kirchenzeitung" berichtet von erfolgreichem Einspruch der Bischofskonferenz beim "Datenschutzgesetz 2000".

Einige Änderungen im “Datenschutzgesetz 2000”, die den staatlichen Zugriff auf Daten der Kirche verhindern, hat noch vor der Verabschiedung des Gesetzes die Österreichische Bischofskonferenz erreicht. “Wir haben alle Änderungswünsche verwirklicht”, sagte der Rechtsexperte der Bischofskonferenz, Walter Hagel, im Gespräch mit der “Wiener Kirchenzeitung”.

Der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat hat dem neuen Datenschutzgesetz zufolge das Recht, “Einsicht in Unterlagen zu verlangen”, die ihm relevant erscheinen. In der Praxis wäre das, so Hagel, “für den Staat ein Werkzeug gewesen, um in innere Angelegenheiten der katholischen Kirche einzugreifen und Einsicht in Kirchendaten zu verlangen”. Umgekehrt hätte die Kirche jedes Vorhaben, das Daten betrifft, dem Datenschutzrat zur Stellungnahme zuleiten müssen. Aufgrund des Einspruchs der Bischofskonferenz sei nun jedoch festgeschrieben, daß das Einsichtsrecht “nicht gilt, soweit innere Angelegenheiten der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften betroffen sind”, berichtet “Kathpress”.

Eine weitere Ausnahmeregelung habe die Bischofskonferenz bei der “Vorabkontrolle” erreicht, durch die Datenerhebungen in Zukunft von der Datenschutzkommission geprüft werden sollen. Ohne Ausnahmeregelung hätte dies jahrelang die Einhebung der Kirchenbeitrags blockieren können. (28.7.99)

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