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Mit diesen Balkon-Regeln Stress mit dem Vermieter vermeiden

Es zahlt sich aus, größere Änderungen mit dem Vermieter zu besprechen.
Es zahlt sich aus, größere Änderungen mit dem Vermieter zu besprechen.
Es wird wärmer, das Verlangen, sonnige Nachmittage auf "Balkonien" zu verbringen, steigt. Doch bevor Mieter der Umgestaltungswillen packt, sollten sie sich informieren, was überhaupt erlaubt ist.

Grundsätzlich wird kaum ein Vermieter etwas gegen Pflanzen oder Balkonmöbel einzuwenden haben. Aber es gibt einige Dinge, die man als Mieter einer Wohnung beachten sollte. Denn sobald Pflanzen die Nachbarn stören können, etwa durch herabfallende Blätter und Blüten, die deren Balkon verschmutzen, kann es zu Unmut kommen.

Balkonmöbel und Blumenkästen ordentlich fixieren - aber auch das will abgeklärt sein

Um sicherzustellen, dass niemand gefährdet wird, sollten freistehende Gegenstände wie zum Beispiel Blumenkästen sicher fixiert werden. Werden dadurch jedoch permanente Schäden an der Fassade verursacht, sollte dies unbedingt mit dem Vermieter besprochen werden. Das gilt im Übrigen auch für Kletterpflanzen, die oftmals unschöne Spuren an den Außenwänden hinterlassen.

Bei Wohnungen mit Garten gilt hier übrigens dasselbe: Wer eine Schaukel, große Bäume oder gar einen Teich im eigenen Grünbereich haben möchte, braucht dafür eine Genehmigung vom Eigentümer des Grundstücks.

Keine bösen Überraschungen beim Auszug

Grundsätzlich kann der Vermieter beim Auszug aus der Wohnung einen Rückbau aller gröberen Änderungen fordern, soll heißen: Alles wieder auf Anfang. Um sich größeren Ärger zu ersparen, zahlt es sich also aus, den Vermieter vorher zu informieren, sollten größere Änderungen anstehen.

(Glomex/Red)

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