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Mit 50 gestohlenen Kreditkarten geshoppt: 32 Monate Haft für Wienerin

Mit gestohlenen Kreditkarten kaufte eine 28-jährige Wienerin exzessiv ein
Mit gestohlenen Kreditkarten kaufte eine 28-jährige Wienerin exzessiv ein ©Bilderbox (Sujet)
Am Dienstag fand am Wiener Straflandesgericht ein Prozess gegen eine 28-jährige Wienerin statt, die einer Bande von Trickdieben angehörte. Die anderen Mitglieder hatten Passanten bestohlen, Aufgabe der Frau war es dann gewesen, mit den erbeuteten Kreditkarten einkaufen zu gehen. Das tat sie auch - insgesamt 124 Mal.

Eine 28-jährige Frau, die im Vorjahr mit nicht weniger als 50 gestohlenen Kreditkarten auf “Shopping Tour” gegangen war, ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht zu 32 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die Strafe ist bereits rechtskräftig, Verteidiger Nikolaus Rast verzichtete auf Rechtsmittel.

Bande hatte es auf Kreditkarten abgesehen

Die Frau gehörte einer Bande an, die sich auf Trickdiebstähle spezialisiert hatte. Zahlreichen Passanten wurden in der Bundeshauptstadt die Brieftaschen abgeluchst, wobei die “Langfinger” neben dem Bargeld vor allem an den Kreditkarten interessiert waren.

Der damalige Freund der 28-Jährigen dürfte einer der Köpfe der Kriminellen gewesen sein. Er schickte seine Freundin über ein halbes Jahr lang mit den entwendeten Karten einkaufen, wobei sie vor allem Ipads, Smartphones, Kameras und Bekleidung erwarb. Die Gegenstände wurden dann weiterverkauft.

109.000 Euro Schaden durch Einkäufe

Exakt 124 Einkäufe tätigte die 28-Jährige, ehe sie festgenommen wurde. Schaden: 109.000 Euro. Davon sah sie relativ wenig, hie und da habe sie für sich selbst Kosmetik-Artikel oder Kleidung kaufen dürfen, berichtete sie nun Richterin Gerda Krausam. Als sie schwanger wurde, habe sie mit den kriminellen Machenschaften aufhören wollen, doch der Mann habe sie zum Weitermachen überredet: “Ich war blind, ich war verrückt. Seit ich verhaftet wurde, hat er sich nicht mehr gemeldet.”

Der Ex-Freund dürfte sich in seine Heimat nach Rumänien abgesetzt haben. Zum “Dank” für sein illoyales Verhalten gab die Angeklagte, die bis dahin seine Identität verschwiegen hatte, in der Verhandlung den Namen des Mannes und seine Adresse in Rumänien bekannt.

Firma wollte vollen Schaden geltend machen

Erstaunen löste bei Prozessbeobachtern das Verhalten einer Kreditkarten-Firma auf. Obwohl diese den bestohlenen Kunden jeweils einen Selbstbehalt von 150 Euro aufoktroyiert hatte, machte sie als Privatbeteiligte gegen die Angeklagte jeweils den vollen Schaden geltend. “So geht das nicht”, tadelte die Richterin die Rechtsvertreterin, die umgehend die Gesamtsumme aus den Selbstbehalten vom angemeldeten Schadensbetrag in Abzug bringen musste.

(apa/red)

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