BZÖ und Grüne votierten für einen Abtritt der Ressortchefin, die Koalition schmetterte das Begehr gemeinsam mit der FPÖ ab.
Bandion-Ortner denkt nicht an Rücktritt
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) hat in der Beantwortung der “Dringlichen Anfrage” des BZÖ vor allem ihre eigene Politik gelobt und kundgetan, dass sie auch im Fall einer Teil-Aufhebung des BAWAG-Urteils durch den Obersten Gerichtshof nicht an einen Rücktritt denkt: “Messen sie mich als Ministerin, als solche bin ich Ihnen als Abgeordnete und der österreichischen Bevölkerung verantwortlich.”
Ohnehin fände es die Justizministerin nicht wirklich ungewöhnlich, wenn ihr als Richterin gefälltes BAWAG-Urteil nicht hält. Wäre es so, dass man jedem Richter mangelnde Kompetenz vorwerfe, dessen Urteil vom OGH aufgehoben werde, wären die Personalprobleme in der Justiz enorm, meinte Bandion-Ortner. Das positive an der Sache sei jedenfalls, dass gerade hier belegt werde, wie unabhängig die Justiz sei.
Ob sie wegen des BAWAG-Urteils in ihr Amt gekommen ist, müsse man Vizekanzler Josef Pröll (V) fragen. Dass ihre Verhandlungsführung gar nichts damit zu tun habe, wäre aber wohl vermessen zu glauben, konzedierte Bandion-Ortner, nicht ohne anzufügen, dass sie davor auch große Krida-Verfahren und spektakuläre Mord-Prozesse geleitet habe.