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Misstrauensantrag: Ämter müssen im Fall von Regierungssturz immer besetzt sein

Wenn der Misstrauensantrag durch geht, müssen alle freien Ämter unmittelbar wieder besetzt werden.
Wenn der Misstrauensantrag durch geht, müssen alle freien Ämter unmittelbar wieder besetzt werden. ©APA/AFP/ALEX HALADA
Der drohende Sturz der Regierung oder des Kanzlers bringt viele Änderungen nach sich. Unmittelbar nach der Abberufung müssen die freien Ämter wieder besetzt werden.

Der drohende Sturz der Regierung oder nur des Kanzlers durch das Parlament wird keinesfalls zu einem Vakuum führen. Unmittelbar nach der Abberufung der Minister und/oder des Kanzlers werden die Ämter wieder besetzt.

Misstrauensantrag geht durch: Bundespräsident hat zwei Möglichkeiten

Der Bundespräsident hat dabei zwei Möglichkeiten: Er kann die abberufenen Amtsträger, Staatssekretäre oder höheren Beamten vorübergehend für ein paar Tage mit der Weiterführung der Geschäfte betrauen oder gleich eine neue Regierung ernennen.

Nach der Bundesverfassung darf kein Regierungsamt unbesetzt bleiben. Daher folgt auf die Abberufung immer eine Neubestellung. Sollte heute im Parlament der gesamten Regierung das Misstrauen ausgesprochen werden, wird Bundespräsident Alexander Van der Bellen entweder diese vorübergehend für wenige Tage mit der Weiterführung der Amtsgeschäfte betrauen bis eine neue Übergangsregierung gefunden ist oder gleich eine neue Regierung ernennen.

Die letzte Variante scheint allerdings wenig wahrscheinlich, denn die Ernennung neuer Minister ist nur auf Vorschlag des neuen Bundeskanzlers möglich. Demnach müsste Van der Bellen zunächst einen neuen Kanzler finden und in Absprache mit diesem neue Minister aussuchen. Fix ist jedenfalls, dass alle Ministerien, wie sie im Ministeriengesetz festgeschrieben sind, besetzt werden müssen, wobei ausnahmsweise ein Minister auch zwei Ressorts leiten könnte.

Neuer Kanzler müsste nur österreichischer Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt sein

Wenn nur der Kanzler abgewählt wird, wird Van der Bellen einen neuen Kanzler bestellen. Das könnte auch jemand aus der amtierenden Regierung sein. Rein formal ist die einzige Vorgabe, dass jene Person in den Nationalrat wählbar ist. Diese muss also österreichischer Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt sein. Sollte sie zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sein, muss die Entlassung mindestens ein halbes Jahr her sein.

Die Behauptung eines Verfassungsrechtlers, wonach bei einem Misstrauensvotum gegen die ganze Regierung nur leitende Beamte der betreffenden Ministerien die Ressorts übernehmen können, ist nicht richtig. Es könnten, wie erwähnt, leitende Beamte vorübergehend mit der Amtsführung betraut werden, das ist aber keine Muss-Bestimmung.

(APA/Red)

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