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Missbrauchsprozess in Korneuburg

Ein Fall von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wird gerade in Korneuburg verhandelt
Ein Fall von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wird gerade in Korneuburg verhandelt ©Bilderbox
Ein besonders ungustiöser Fall von sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie wurde am Mittwoch in Korneuburg verhandelt. Dem mutmaßlichen Täter blühen bis zu zehn Jahre Haft.

Schwerer sexueller Missbrauch seiner unmündigen Tochter, Missbrauch des Autoritätsverhältnisses, Besitz von kinderpornografischem Material und ein Vergehen nach dem Waffengesetz wirft die Staatsanwaltschaft Korneuburg dem   37-jährigen Beschuldigte vor. Strafdrohung: ein bis zehn Jahre Haft. Der Angeklagte bestritt vor einem Schöffensenat am Mittwoch alle Vorwürfe, die Verhandlung wurde zur Ladung weiterer bzw. heute nicht erschienener Zeugen auf den 22. August vertagt.

Übergriffe schon in sehr jungen Jahren

Laut Anklägerin Elisabeth Böhm haben die Übergriffe begonnen, als das Mädchen fünf Jahre alt war, und dauerten vier Jahre. Wenn die Ehefrau und der zwei Jahre ältere Bruder der Kleinen nicht zu Hause waren und auch nach der Scheidung fallweise in seiner neuen Unterkunft, soll der Mann ihr u.a. die Unterhose heruntergezogen, sie berührt und sich dabei selbst befriedigt, Fotos von ihrem Intimbereich gemacht und ihr am Laptop Pornos vorgespielt haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurden am PC, auf einer CD und einem USB-Stick kinderpornografische Darstellungen sichergestellt.

Langes Schweigen des Kindes

Der Verantwortung des Angeklagten, das Mädchen sei von seiner Exfrau und deren Mutter aufgehetzt und zu einer Falschaussage anminiert worden, stehe die anschauliche Schilderung des Kindes – in kontradiktorischer Befragung – entgegen. Vom Vater eingeschüchtert habe die heute fast Elfjährige lange geschwiegen und sich erst nach dem Besuch eines Mitarbeiters der Kinderschutzorganisation “Möwe” in der Schule in diesem Frühjahr zuerst einer Schulfreundin und dann ihrer Mutter anvertraut.

War es ein Rosenkrieg?

Der Verteidiger des Angeklagten bezeichnete die Anschuldigungen als Ergebnis eines “Rosenkrieges”. Der 37-Jährige selbst sah vor allem Rache seiner Schwiegermutter, weil er die Frau wegen “Pfusch” als Friseurin angezeigt hätte. Unter Hinweis auf die einvernehmliche Scheidung konnte Richter Franz Furtner kein Motiv seitens der Exfrau, die das gemeinsame Haus behalten hatte und einen neuen Lebensgefährten hat, erkennen. Im Gegenteil: Sollte er hinter Gittern landen, fiele sie um die Alimente um – mit denen er allerdings im Rückstand sei.

Kinderpornos von Bundesheer-Kameraden?

Für den Richter passten auch die “unzähligen” Kinderpornos ins Bild. Deren “unerklärliche” Herkunft versuchte der Beschuldigte damit zu begründen, dass sein Haus immer offen stehe und überdies 2005 im Kosovo zahlreiche Kameraden an seinen Laptop gelangt seien. Eingegebene einschlägige Suchbegriffe konnte er nicht leugnen, meinte aber, er hätte aus Informationszwecken die Web-Sicherheit zum Schutz seiner Kinder überprüfen wollen. Die illegal besessene Waffe erklärte er damit, dass er die “Mauser” nach dem Auszug des Vorbesitzers im Haus gefunden hätte. “Wer soll Ihnen diese Geschichten glauben, das ist doch absurd”, so Richter Furtner mehrmals.

Der – als Zeugin geladenen – Schulfreundin hatte die damals Zehnjährige erzählt, dass “der Papa sie angreift”. “Das ist ein großer Blödsinn”, der ihrer Enkelin eingeredet worden sei, meinte die Mutter des Angeklagten. Ihr Sohn habe eine “Ehe zu dritt” geführt, sprach sie von der Beeinflussung der Schwiegertochter durch deren Mutter.

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