Missbrauchsprozess in Eisenstadt: Teilbedingte Haftstrafe für 22-Jährigen

Von den drei Jahren Haft, zu denen der 22-jährige Niederösterreicher in Eisenstadt verurteilt worden ist, muss er ein Jahr absitzen. Zwei Jahre werden ihm bedingt nachgesehen.
Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung bei Missbrauchsprozess in Eisenstadt
Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er im Zweifel freigesprochen. Objektiv habe er das Delikt zwar begangen, meinte Richterin Gabriele Nemeskeri, ein Vorsatz könne ihm aber nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht teilweise schuldig, bestritt aber, das Alter der Mädchen gewusst zu haben, und gab an, er habe die Bitte seiner damaligen 15-jährigen Freundin, mit dem Geschlechtsverkehr aufzuhören, nicht gehört.
Die junge Frau gab an, sie habe den heute 22-Jährigen 2019 während dem Geschlechtsverkehr dazu aufgefordert aufzuhören, weil sie Schmerzen gehabt habe. Das und ihre Versuche, ihn von sich wegzudrücken, habe er aber ignoriert und sie festgehalten. Der Niederösterreicher beteuerte vor Gericht, dass er davon nichts mitbekommen habe: "Das habe ich nicht gehört, wir haben zu dem Zeitpunkt sehr laut Musik laufen gehabt." Weil man ihm nicht nachweisen könne, ob er es "wirklich gecheckt" habe, werde er ihm Zweifel von der Vergewaltigung freigesprochen, erläuterte die Richterin.
22-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger verurteilt
Schuldig gesprochen wurde der 22-Jährige hingegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger in drei Fällen - in einem Fall erfolgte ein Freispruch, weil die damals 13-Jährige selbst angab, er habe sich zwar angenähert, aber gleich aufgehört, als sie sexuelle Handlungen zurückwies. Bei den drei anderen Elf- bis 13-Jährigen, die öfter in seiner Wohnung waren, weil sie seinem Freundeskreis angehörten, glaubte das Schöffengericht seine Verantwortung - er habe das Alter nicht gewusst und eine 13-Jährige unter Drogeneinfluss mit seiner damaligen Freundin verwechselt - nicht.
22-Jähriger soll auch von Minderjähriger Nacktfotos gefordert haben
Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der Angeklagte, weil er eine Zwölfjährige über Soziale Netzwerke dazu aufgefordert haben soll, ihm Nacktfotos zu schicken. Außerdem soll er ihr gedroht haben, die Fotos, die er bereits von ihr habe, zu veröffentlichen, wenn sie nicht weitere schicke.
Mehrere Körperverletzungen gestand der 22-Jährige ein. Im Schwimmbad habe er Mädchen aus seinem Freundeskreis manchmal fest aufs Gesäß geschlagen. Als sexuelle Belästigung, wie angeklagt, sei das aber nicht zu qualifizieren, meinte Nemeskeri. Ebenso geständig war der Niederösterreicher zum Vorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahls, zu dem er auch verurteilt wurde. Als Reinigungskraft habe er in einem Unternehmen im niederösterreichischen Bezirk Bruck an der Leitha immer wieder Geld gestohlen, um sich seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Separat verhandelt wird noch der Besitz von pornografischen Darstellungen Minderjähriger.
Urteil gegen 22-Jährigen in Missbrauchsprozess nicht rechtskräftig
Der 22-Jährige nahm das Urteil an. Es ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Nach der Entlassung aus der Haft muss der Niederösterreicher eine Männerberatung machen.
(APA/Red)