Missbrauchsprozess gegen Pädagogen: 13 Jahre Haft und Einweisung in Anstalt

So lautete am Landesgericht Wiener Neustadt am Dienstag in einem zweiten Rechtsgang das Urteil gegen einen Pädagogen. Der Wiener Neustädter war im Vorjahr zu 14,5 Jahren Freiheitsstrafe plus Unterbringung verurteilt worden. Die Herabsenkung des Strafausmaßes begründete Richter Gerald Grafl damit, dass der OGH (Oberster Gerichtshof) zwei Punkte, also Vorfälle, aufgehoben hatte.
13 Jahre Haft und Einweisung in Anstalt
Erschwerend blieben aber die einschlägige Vorstrafe, die Vielzahl an Verbrechen und der lange Tatzeitraum von 2004 bis 2011. “Besonders schwer” wiege die Tatsache, dass der Angeklagte nach seiner ersten Verurteilung, während er wegen attestierter Haftunfähigkeit nicht im Gefängnis war, weitere Delikte beging. Zur Frage der Einweisung verwies der Richter auf das “schlüssig” dargelegte Gutachten.
Missbrauchsprozess gegen Pädagogen
Psychiater Karl Dantendorfer hatte darauf verwiesen, dass sich sein Gutachten vollinhaltlich mit der elftägigen Untersuchung des Angeklagten 2011 in der Floridsdorfer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Mittersteig decke. Er attestierte dem Mann “eindeutig” seelische Abartigkeit, es liege eine schwere Persönlichkeitsstörung, eine Sexualpräferenz der Pädophilie, vor, die sich nicht in wenigen Therapiesitzungen beheben lasse. Die Gefährlichkeit stufte der Sachverständige zwar im Vergleich zu schweren Sexualstraftätern als “im mittleren Bereich” ein, sah aber eine hohe Wiederholungsgefahr.
Padagoge “bereue seine Fehler”
Als Zeuge kam der Therapeut zu Wort, bei dem der Angeklagte 2012 eine halbjährige Gruppentherapie absolviert und nun bisher drei Therapiestunden in der Justizanstalt Stein hatte. Anfangs seien dessen Aussagen “hochproblematisch”, völlig verharmlosend gewesen. Er habe die Jugendlichen, mit denen er Kontakt hatte, nicht als Opfer, sondern als Täter gesehen. Jetzt beginne er, sich mit seinen Taten auseinanderzusetzen.
Er bereue seine Fehler, erklärte der 49-Jährige. Er war der Auffassung, dass ihm die Therapie helfe und auch ausreichen sollte, argumentierte er selbst gegen eine Einweisung. Außerdem betonte er: “Es gab keine Vergewaltigung.” Er sei nicht gewalttätig und für etwas verurteilt worden, was er nicht getan habe. Der Richter verwies dazu auf die Rechtskraft des diesbezüglichen Schuldspruchs.
Der 49-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA)