Im März 2010 zeigte Abt Ambros Ebhart die Causa bei der Polizei an. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft einen Vorhabensbericht fertiggestellt und dem Justizministerium vorgelegt. Dieses bestätigte der APA, dass – wie das “Neue Volksblatt” am Mittwoch berichtet hatte – die Prüfung abgeschlossen sei. Der Akt gehe nun den Dienstweg über die Oberstaatsanwaltschaft zurück nach Steyr. Ob das Ministerium den Bericht gebilligt oder weitere Aufträge erteilt hat, war vorerst offen. Die Staatsanwaltschaft will erst dazu Stellung nehmen, wenn der Beschuldigte bzw. sein Anwalt informiert worden sind. Allgemein wird mit einer Anklage gerechnet, wie sogar der Rechtsanwalt des Ex-Paters unlängst in einem Zivilprozess einräumte.
Von ehemaligen Zöglingen und Missbrauchsopfern kommt oft der Vorwurf, das Verfahren werde verschleppt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Steyr, Guido Mairunteregg, wies das am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz zurück: Es sei schwierig gewesen, alle Betroffenen, die weit verstreut seien, ausfindig zu machen, und es seien Gutachten nötig gewesen. Zudem sei der Fall nicht nur wegen der Dauer, sondern vor allem wegen der medialen Brisanz berichtspflichtig gewesen.
Betroffene sind allerdings der Ansicht, dass schon wesentlich früher, nämlich 2008, zu wenig passiert sei. Damals wurde nämlich bereits ein Verfahren gegen den heute 79-Jährigen wegen Verjährung eingestellt. Die Behörden hätten untersuchen müssen, ob es möglicherweise andere Opfer gab, so die Kritik. Angesichts des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs in einem Internat wäre das naheliegend gewesen. Mairunteregg verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das ein sogenannter Erkundungsbeweis gewesen wäre. “Und der ist nicht erlaubt.”