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Missbrauch: Klage von 60-jährigem gegen Republik

Der Republik Österreich steht sozusagen stellvertretend für die katholische Kirche eine Klage eines Missbrauchsopfers ins Haus. Die Wiener Anwältin Vera Weld, Rechtsvertreterin des heute 60 Jahre alten Opfers aus der Steiermark, bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des ORF Radio. Es gehe um eine Forderung von rund 654.000 Euro.
Die Anwältin begründet die Klage gegen den Staat und nicht gegen die Kirche damit, dass einerseits das Konkordat zwischen Österreich und dem Vatikan nicht dem EU-Beitrittsvertrag vereinbar sei und andererseits jemand haften müsse – in diesem Fall die Republik – wenn sich die Kirche durch das Konkordat völlig der Kontrolle entzogen habe.

Der heute 60 Jahre alte Steirer soll im Alter von zwölf Jahren von einem Präfekten eines kirchlichen Internats in Graz missbraucht worden sein. Strafrechtlich ist die Angelegenheit verjährt. Allerdings sei das Leben des Mannes zerstört worden. Er habe aufwendige Therapien in Anspruch nehmen müssen, sein Studium wegen der psychischen Probleme abgebrochen und einen Suizidversuch unternommen, “den er glücklicherweise überlebt hat”, so die Anwältin. Dazu komme die berufliche Beeinträchtigung. Der Steirer habe auch seine Pensionierung abgewartet, um den rechtlichen Schritt zu tun.

Die Höhe des Schadenersatzes errechne sich aus der parallelen beruflichen Entwicklung eines Studenten, der zeitgleich mit dem Klienten von Weld auch auf der Technischen Universität gewesen gewesen war. Ihr Mandant habe das Studium ja abbrechen müssen.

Für die Juristin existierten “Sonderprivilegien für die katholische Kirche durch das Konkordat” mit dem Vatikan. Die Klage gegen die Republik ergebe sich daraus, dass jemand haften müsse, wenn Fehler im System passieren. Wenn die katholische Kirche sich völlig der Kontrolle entziehen könne, dann seien die rechtlichen Hintergründe hinterfragenswürdig.

Laut ORF ist die Klage bei der Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich eingegangen, nun gebe es einen Zeitraum von drei Monaten, um dazu Stellung zu beziehen.

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