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Missbrauch durch Wiener Lehrer: Keine Ermittlungen gegen angebliche Mittäter

Im Missbrauchsfall um einen Wiener Lehrer wird es keine Ermittlungen um angebliche Mittäter geben.
Im Missbrauchsfall um einen Wiener Lehrer wird es keine Ermittlungen um angebliche Mittäter geben. ©APA/HANS PUNZ (Symbolbild)
Im Fall des Missbrauchs durch einen Wiener Sportlehrer wird die Staatsanwaltschaft Wien vorerst keine Ermittlungen gegen zwei angebliche Mittäter einleiten.
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Der Wiener Sportlehrer soll bis zu seinem Suizid im Mai 2019 an einer Wiener Mittelschule etliche Buben im Alter von neun bis 14 Jahren missbraucht haben. Das teilte Behördensprecherin Judith Ziska am Mittwochnachmittag bekannt. Die Wiener Rechtsanwältin Herta Bauer, die nach eigenen Angaben mehrere Opfer vertritt, hatte die beiden Männer am 26. September angezeigt.

Opfer-Anwälting will Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen

Die Opfer-Anwältin wird das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen. Sie kündigte im Gespräch mit der APA einen Fortführungsantrag beim Landesgericht für Strafsachen an, um die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen zu zwingen. "Darüber hinaus erwägen wir eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Behördenversagens", sagte Bauer.

Keine Ermittlungen gegen angebliche Mittäter des Wiener Lehrers

In Bauers Sachverhaltsdarstellung wurde der Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses geäußert. Die zwei langjährigen Bekannten des Wiener Sportlehrers - ein ehemaliger Schüler des Pädagogogen sowie ein früherer Lehrer an einer anderen Schule und Basketball-Trainer - wären von diesem bei einem Sportverein "eingeschleust" worden und hätten sich dort gegenüber Kindern und Jugendlichen übergriffig verhalten, lautete die Verdachtslage. Der Jüngere könnte auch den verstorbenen Sportlehrer belastendes Beweismaterial beiseite geschafft haben, hieß es.

Aktuelle Verdachtslage reicht nicht für Ermittlungsverfahren

Nach Prüfung des Anfangsverdachts kam die Anklagebehörde allerdings zum Schluss, dass die aktuelle Verdachtslage nicht für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren reicht. "Die geäußerten Verdachtsmomente beruhen auf anonymen Anzeigen und Vermutungen, die für sich allein keinen konkreten Anfangsverdacht in Richtung einer strafbaren Handlung begründen können", erläuterte Behördensprecherin Ziska gegenüber der APA. Der Staatsanwalt Wien seien derzeit keine Opfer bekannt.

"Sollte es Opfer geben, sind diese eingeladen, sich mit Opferschutzbehörden oder den Sicherheitsbehörden in Verbindung zu setzen", betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Diesfalls würde die Sachlage selbstverständlich einer neuerlichen Prüfung unterzogen.

Opfervertreterin zeigt sich enttäuscht

In einer ersten Reaktion zeigte sich die Opfervertreterin enttäuscht. "Unsere Sachverhaltsdarstellung wurde in einer Woche bearbeitet, ohne auf die Übermittlung neuen Materials durch die Bildungsdirektion oder die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu warten, geschweige denn Zeugen oder Opfer zu laden", hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Man interpretiere das als "weiteren Hinweis, dass es sich hier um einen 'hochpolitischen Akt' handelt". Bauer kündigte an, sich weiter für die Betroffenen einsetzen zu wollen. Man sei auf die Begründung der Wiener Staatsanwaltschaft gespannt.

Aus dem Akt würden sich Hinweise auf "alle möglichen Opfer ergeben. Die Staatsanwaltschaft hätte nur ermitteln müssen, ob die beiden Verdächtigen Beitragstäter oder Mittäter sind", meinte Anwältin Bauer gegenüber der APA. Die Staatsanwaltschaft habe die Anfangsverdachtslage "zu wenig geprüft und damit alle Opfer geschädigt".

(APA/Red)

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