Missbrauch an Wiener Schule: Opfer fordert Schadenersatz

In einem an die Finanzprokuratur gerichteten Schreiben verlangt der ehemalige Schüler in Wien eine zumindest finanzielle Wiedergutmachung für die erlittenen seelisch-psychischen Schäden und eine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit als Profi-Sportler.
Missbrauchsopfer in Wien fordert Schadenersatz
Der traumatische Übergriff hatte die Träume des Burschen von einer Karriere als Fußball-Profi zerstört. Er hatte die betreffende Mittelschule in Wien vor allem deshalb besucht, weil diese damals einen Kooperationsvertrag mit FK Austria Wien hatte. Der Bursch galt als hochtalentiert - er hatte bereits einen Jungprofi-Vertrag bei einem heimischen Erstliga-Verein in der Tasche. Dort trainierte er gemeinsam mit prominenten Kickern und träumte von einem Engagement im Ausland. "Aber ich habe meine Fußballer-Karriere aufgrund der psychischen Belastung nach dem Missbrauch beenden müssen", wie der junge Mann im vergangenen Oktober im Gespräch mit der APA schilderte.
Opfer in Wien kann nur eingeschränkt einen Beruf ausüben
Bis zum heutigen Tag ist ihm nur eingeschränkt die Ausübung eines Berufs möglich. Er benötigt Medikamente und steht in andauernder psychiatrischer Behandlung. Für das ihm Widerfahrene macht er nun - das Schreiben an die Finanzprokuratur liegt der APA vor - 50.000 Euro Schmerzengeld und 740.000 Euro an Verdienstentgang für die ihm genommene Karriere im Profisport-Bereich geltend.
Der junge Mann war seinerzeit während einer so genannten Lesenacht im Turnsaal der Mittelschule von seinem Sportlehrer - einem Serien-Täter - missbraucht worden. Der Übergriff führte zu einer Traumatisierung, der Betroffene konnte erst viele Jahre später - nach dem Selbstmord des Täters - über den Missbrauch sprechen. Er brachte diesen auch zur Anzeige. Im Lauf der Zeit entwickelten sich bei dem jungen Mann mehrere fachärztlich festgestellte ausgeprägte psychische Leiden.
Missbrauch an Wiener Schule: Mann entwickelte psychische Leiden
Seine Rechtsvertreterin Herta Bauer gibt in ihrem Schreiben an die Finanzprokuratur zu bedenken, dass der Missbrauch in der Schule in Wien stattfand und die Schulleitung sowie die Bildungsdirektion aufgrund anderer, zeitlich zurückliegender Missbrauchshandlungen des Lehrers diesen längst aus dem Verkehr hätten ziehen müssen. Die Institutionen hätten "von der realen und unmittelbaren Gefahr" für die Schüler wissen müssen, es aber verabsäumt, dagegen geeignete Maßnahmen zu setzen. Nach Bauers Ansicht sind die Kriterien erfüllt, die eine Haftung nach dem Amtshaftungsgesetz begründen.
(APA/Red)