Darüber hinaus sollte die Missachtung einer solchen gerichtlichen Verfügung als Straftatbestand definiert werden. Das sagte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, am Mittwoch.
Die aus Vertretern mehrerer Ministerien und Experten aus dem Gewaltschutzbereich bestehende “Task Force” war von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) eingesetzt worden, nachdem am 25. Mai ein Siebenjähriger in seiner Schule von seinem Vater durch einen Kopfschuss getötet worden war. Gegen den Mann, der Selbstmord beging, war ein Betretungsverbot für die Wohnung der Familie verhängt worden.
“Task Force”: Verbot ausweiten
Nach aktueller Rechtslage kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt ein auf zehn Tage befristetes Betretungsverbot für die Wohnung aussprechen und dieses selbst durchsetzen. Innerhalb der Frist hat das Opfer die Möglichkeit, beim Bezirksgericht eine sogenannte Einstweilige Verfügung zu erwirken. Die Durchsetzung muss vom Opfer beantragt werden. Die “Task Force” plädiert nun dafür, das polizeiliche Betretungsverbot auf andere Orte ausdehnen zu können, an denen sich Kinder aufhalten, zum Beispiel Kindergarten, Schule oder Tagesmutter und die betroffenen Stellen – Direktor, Tagesmutter, etc. – ebenso zu informieren wie die Jugendwohlfahrt.
Wer gegen die Einstweilige Verfügung verstößt, soll sich nach den Vorstellungen der “Task Force” strafbar machen. Und deren Durchsetzung soll nicht wie derzeit nur auf Antrag jener Person möglich sein, welche die Verfügung betragt hat, sondern z.B. auch durch Kindergartenleitung, Schuldirektion oder Tagesmutter. Darüber hinaus soll die Polizei die Einhaltung kontrollieren.
“In der ‘Task Force’ gibt es einen einhelligen Konsens”, betonte Grundböck. Innenministerin Mikl-Leitner vertrete die Vorschläge. Um diese Vorschläge umzusetzen, müssten das Sicherheitspolizeigesetz und die Exekutionsordnung geändert werden.
(APA)