Sie bringe Erleichterungen und Rechtssicherheit für Ärzte, Patienten und Angehörige, erklärte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) vor der Regierungssitzung. Bei der Patientenverfügung gehe es um Selbstbestimmung, welche Therapieformen und Behandlungen man im Falle einer schweren Erkrankung oder im Alter ablehnen kann, berichtete die Ministerin. Neu ist, dass die Laufzeit der Patientenverfügung acht statt bisher fünf Jahre beträgt, auch sieht die Novelle Vereinfachungen bei der Verlängerung vor.
Zudem soll die Patientenverfügung künftig zentral in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gespeichert werden, damit sollen die Patientenverfügungen für Ärzte und Krankenhäuser einfach abrufbar werden. In der Begutachtung ist die Novelle großteils auf positives Echo gestoßen, Kritik gab es lediglich an Details. Das Ministerium hat keine Änderungen mehr an dem Entwurf vorgenommen, sagte ein Sprecher auf Journalistenfragen. Der Beschluss im Parlament soll noch heuer erfolgen.
(APA/Red)