Derzeit werden diese Mieten im April um den Inflationswert vom Dezember des Vorjahres (heuer sind es 3,6 Prozent) mit Wirkung per 1. Mai automatisch erhöht. Diesen Automatismus will Berger abschaffen. Sie möchte längere Perioden zwischen den Miterhöhungen. Im Gespräch ist die Einführung eine Schwellenwertes bei der Inflation, ab dem die Mieten erhöht werden. Damit diese Maßnahme noch heuer wirken kann, will Berger ihr Gesetzesvorhaben per Initiativantrag umsetzen. Das Vorhaben ist bereits im parlamentarischen Bautenausschuss und soll nach den Vorstellungen Bergers schon nächste Woche im Plenum beschlossen werden.
Dieses Gesetzesvorhaben ist gleichzeitig Trägerrakete für die von Berger geplante größere Mietrechtsreform. Eine entsprechende Arbeitsgruppe soll hier bis Sommer/Frühherbst einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Geplant ist unter anderem eine Durchforstung des Betriebskostenkataloges. Thema sind auch die mieterfreundlichen OGH- Urteile (Stichwort: Thermeninstandhaltung und -reparaturen).