AA

Ministeranklage gegen Blümel abgelehnt

ÖVP und Grüne lehnten den Oppositionsversuch ab.
ÖVP und Grüne lehnten den Oppositionsversuch ab. ©APA/ROLAND SCHLAGER
ÖVP und Grüne lehnen das Oppositionsbegehr einer Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel ab. Abgelehnt wurde auch die Klage gegen Ministerin Schramböck wegen der Kaufhaus-Österreich-Causa.

Der Versuch einer Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist endgültig gescheitert. Nach dem Verfassungsausschuss lehnte am Mittwoch auch das Plenum des Nationalrats die entsprechende Initiative der gesammelten Opposition ab. Die Grünen stimmten mit der ÖVP, obwohl sie sich in der Rhetorik kaum von SPÖ, FPÖ und NEOS unterschieden.

Blümel weigerte sich Akten zu liefern

Hintergrund für den Wunsch nach einer Ministeranklage vor dem Verfassungsgerichtshof war die lange Weigerung Blümels, Akten an den laufenden Untersuchungsausschuss zu liefern. Diese hatte zur Folge, dass der VfGH sogar einen Exekutionsantrag an den Bundespräsidenten stellte, der den Finanzminister letztlich zum Einlenken bewegte.

Nicht einmal (der vormalige Kärntner Landeshauptmann) Jörg Haider habe es im Ortstafel-Konflikt so weit kommen lassen, erinnerte NEOS-Klubvize Nikolaus Scherak, der von einer Respektlosigkeit des Finanzministers sprach. Die Büchse der Pandora sei bereits geöffnet: "Wenn man sich nicht dagegen wehrt, bleibt sie offen."

FPÖ sieht bei Blümel Überheblichkeit

Als Ausdruck der Überheblichkeit interpretierte auch der freiheitliche Generalsekretär Schnedlitz das Vorgehen Blümels und von dessen Umfeld: "Bevor ich bei Ihnen anstreife, lasse ich mich gemeinsam mit den Menschen des Landes als Pöbel bezeichnen."

Für den stellvertretenden SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried wurde die Verfassung gebrochen: "Daher ist es Zeit zu gehen." Die Koalition forderte er auf, in sich zu gehen und es zu ermöglichen, dass der VfGH seine Verantwortung wahrnehmen könne.

Grüne Schelte an Blümel

Wäre man nur der Wortmeldung von Nina Tomaselli, Fraktionschefin der Grünen im U-Ausschuss gefolgt, hätte das durchaus passieren zu können. Ihre Rede war nicht viel anderes als eine Abrechnung mit Blümel. Es sei selbstverständlich, dass man das tut, was der oberste Hüter der Grundrechte sage. Zwei weitere Dinge gab sie Blümel mit. "Längst" sei eine Entschuldigung beim U-Ausschuss überfällig und er möge einen konstruktiven Umgang mit dem Gremium beweisen und die dort gestellten Fragen einfach beantworten.

Verteidigt wurde der Finanzminister somit nur von der eigenen Partei. VP-Mandatar Wolfgang Gerstl konzedierte zwar, dass das Vorgehen ein Fehler gewesen sei und "ziemlich sicher" nicht mehr vorkomme. Er wies aber darauf hin, dass die Opposition dazu beigetragen habe, indem sie eine Einigung mit dem Finanzministerium unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte davor verhindert habe. Den Wunsch nach Ministeranklage interpretierte er derart, dass man sich hier Mitteln zu bedienen versuche, um den Bundeskanzler ohne Mehrheit zu Fall zu bringen.

ÖVP und Grüne lehnten auch Anklage gegen Schramböck ab

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen abgelehnt wurde auch eine Ministeranklage gegen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). Diese hatte die SPÖ wegen des Flops rund um das "Kaufhaus Österreich" beantragt. Sowohl Blümel als auch Schramböck hatten auf eine Teilnahme an den Debatten verzichtet, vertreten wurden sie von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), die auch für die Vorlagen des Verfassungsausschusses zuständig ist.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Ministeranklage gegen Blümel abgelehnt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen