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Mindestsicherung: SPÖ befürchtet bis zu 40 Prozent Verlust für Behinderte

Die SPÖ befürchtet Verluste für Behinderte durch die Mindestsicherung.
Die SPÖ befürchtet Verluste für Behinderte durch die Mindestsicherung. ©APA/Barbara Gindl
Durch das neue Sozialhilfegrundsatzgesetz befürchtet die SPÖ finanzielle Verluste für Behinderte. Diese könnten bis zu 40 Prozent betragen.

Die SPÖ befürchtet durch das neue Sozialhilfegrundsatzgesetz finanzielle Verluste für Behinderte von bis zu 40 Prozent. Diesen “Angriff auf eine inklusive Gesellschaft” bezeichnete die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Birgit Sandler, per Aussendung als “inakzeptabel”. “Diese Regierung nimmt offenbar in Kauf, dass Menschen in Armut getrieben werden”, so Sandler.

Mindestsicherung: SPÖ warnt vor Verlusten für Behinderte

Sandler zitierte in diesem Zusammenhang ein vom VertretungsNetz (Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung) genanntes Beispiel einer erwachsenen Tochter mit Behinderung, die in Haushaltsgemeinschaft mit ihrer Mutter lebt. Sie rechnete vor, dass dieser Person durch die neue Regelung am Ende “lediglich der Zuschlag für Personen mit Behinderung in Höhe von 155 Euro” bleibe: “Das ist menschenunwürdig”.

Grund ist laut VertretungsNetz, dass künftig der Zuschuss für den Wohnbedarf der Tochter wegfällt (in diesem Fall 242 Euro), weil sie in einem gemeinsamen Haushalt mit ihrer Mutter lebt. Außerdem fällt der Zuschuss für den Lebensunterhalt weg, weil das Einkommen der Mutter angerechnet wird. Das bedeutet einen Verlust von weiteren 362 Euro. Der Zuschlag von 155 Euro ist zwar höher als vor der Gesetzesreform (144 Euro), dafür fallen laut VertretungsNetz sämtliche anderen Beihilfen weg. Dem gesamten zweiköpfigen Haushalt stehen in dem genannten Beispiel dann 1.322 statt 2.174 Euro zur Verfügung.

ÖVP wies Kritik der Grünen zurück

ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg wies bereits vorletzte Woche die Kritik der Grünen an dem neuen Gesetz zurück. Im Entwurf gebe es nämlich “zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung”. Vor allem Menschen mit Behinderung, darüber hinaus Alleinerziehende, würden vom neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz profitieren, erklärte Grünberg damals in einer Aussendung.

(APA/Red)

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