Mindestsicherung: Querschuss von Kärntner BZÖ
“Es ist fraglich ob wir dem Bundesmodell zustimmen, wenn es keine Einigung über die Zuständigkeit bei der Kostentragung gibt”, sagte Ragger bei einer Pressekonferenz. Die Vereinbarung – sie gilt für alle Bundesländer – koste Kärnten pro Jahr rund 900.000 Euro, kritisierte der Soziallandesrat. Der BZÖ-Politiker machte Kärntens Zustimmung zur bundesweiten Regelung außerdem von einer Aufstockung der Gelder vom Bund im Bereich der Notstandshilfe abhängig.
Am (morgigen) Donnerstag will Ragger außerdem einen Erlass an alle Bezirkshauptmannschaften ausschicken. Darin soll die Behörde zu einer einheitlichen Vorgangsweise beim Umgang mit der Mindestsicherung verpflichtet werden. Der Erlass ist eine Übergangslösung, Ragger will diese Regelung im Gesetz festschreiben. Seine Begründung: “Es gibt keine einzige einheitliche Vollziehungsregelung in Kärnten.”
Diese will er noch heuer beschlossen wissen, kündigte Ragger an. Da das BZÖ in der Landesregierung über die absolute Mehrheit verfügt und ÖVP-Landesrat Josef Martinz mit den Orangen in einer Koalition ist, ist die Zustimmung der Regierung sicher. Trotzdem junktimiert er sein Ja zur bundesweiten Mindestsicherung mit dem Abstimmungsverhalten der SPÖ-Regierungsmitglieder in der Landesregierung. Stimmen die SPÖ-Landesräte seiner Gesetzesänderung nicht zu, will er die Bundesregelung ebenfalls nicht akzeptieren.