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Mindestsicherung: Annäherung zwischen Buchinger und Haider

Zu einer Annäherung in Sachen Mindestsicherung ist es am Dienstag zwischen Sozialminister Erwin Buchinger (S) und Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (B) in Klagenfurt gekommen.

Kärnten ist bis dato das einzige Bundesland, das seine Zustimmung zur entsprechenden 15a-Vereinbarung verweigert. Bis auf die Mehrkosten für Kärnten seien alle Bedenken ausgeräumt worden, sagte Buchinger vor Journalisten. Nun wird eine Übergangsfrist von zwei bis fünf Jahren geprüft. Haider will die “Besserstellung der Familien” im Kärntner Gesetz erhalten, wie er betonte.

Das Land Kärnten verfügt bereits über eine Mindestsicherungs-Regelung. Tritt das Buchinger-Modell in Kraft, würden Mehrkosten von rund 1,6 Mio. Euro anfallen. Diese würden sich aus den höheren Richtsätzen für Alleinstehende und Paare ergeben, meinte Buchinger. “Dem stehen aber Einsparungen bei der Krankenversicherung von 1,4 Mio. Euro gegenüber”, sagte der Minister.

In seinem Modell seien nämlich alle Mindestsicherungsbezieher krankenversichert, was beim Kärntner Modell nur in Ausnahmefällen zutreffe. Arzt und Krankenhauskosten von Beziehern der Mindestsicherung werden demnach derzeit in Kärnten direkt vom Land gezahlt, was nach einer Übernahme des österreichweiten Modells wegfallen würde. Haider rechnet da etwas anders: “Wir zahlen die Sozialversicherung voll, der Bund will nur eine Pauschale bezahlen, dadurch würden die Krankenhauskosten über die höheren Spitaldefizite erst wieder bei uns landen.”

Nun sei vereinbart worden, in den kommenden zwei Wochen zu prüfen” ob bei den Richtsätzen eine Übergangsfrist von zwei bis fünf Jahren möglich ist”, sagte Buchinger. Er müsse in diesem Fall selbstverständlich die übrigen Bundesländer um deren Zustimmung fragen. Buchinger betonte, dass er letztendlich eine österreichweit einheitliche Lösung für sein “Herzensanliegen” anstrebe.

Haider wiederum betonte, er wolle die Einführung der Mindestsicherung in den anderen Bundesländern nicht blockieren, zugleich aber das “Kärntner Modell” erhalten. Nicht einverstanden sei er mit der Bundes-Regelung insofern, als die Grundförderung zu hoch sei. In Kärnten sei die Grundsicherung niedriger, dafür steige sie bei Kindern wesentlich stärker an als beim Bund. Diesen Schwerpunkt wolle er beibehalten.

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