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Minderjährige Mädchen auf Bestellung

&copy Bilderbox Symbolfoto
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Die Praktiken eines Callgirl-Rings zeigt eine große Telefonüberwachung auf - dokumentiert wird, wie Kunden bei einem Escort-Service minderjährige Mädchen bestellen: Per Internet können Männer die "passende" Prostituierte bestellen.

Staatsanwälte, Diplomaten, Politiker – sie alle seien unter den Kunden, so der “Falter” in seiner aktuellen Ausgabe. Die Telefonprotokolle würden belegen, wie die Kunden bei einer noblen Begleitagentur minderjährige Prostituierte bestellen.
Um ein paar hundert Euro würden dann junge Mädchen aus ehemaligen Oststaaten von einem Chauffeur zugestellt und nach einer Nacht wieder abgeholt.

Die Männer können sich zudem Mädchentyp, Kleidung und Unterwäsche aussuchen – sexuelle Praktiken inklusive. Es gelten bestimmte Tarife.


“Paradies” versprochen

“Das Geschäft boomt”, so der “Falter”. Die Praktiken seien immer dieselben. Die Mädchen würden mit falschen Versprechungen ins vermeintliche Paradies gelockt. Es werden ihnen Papiere abgenommen, sie leben in vielen Fällen wie Gefangene.

Keine gesetzliche Konsequenz?

Freier haben laut “Falter” kaum Konsequenzen zu befürchten. Der Vorwurf lautet nun: Die Männer, die diese Frauen wie Katalog-Ware bestellen, haben von Österreichs Gesetzen nichts zu befürchten, auch wenn sie von der meist finanziellen Zwangslage der jungen Frauen wissen.

Das stimme so nicht, sagt Christian Manquet, Abteilungsleiter im Justizministerium. Seit dem Strafgesetzänderungsgesetz 2002 sei das Aufsuchen von minderjährigen Prostituierten – also jeder Geschlechtsverkehr gegen Entgelt – für die Freier strafbar. Die Ausnützung einer Zwangslage sei ein gesonderter Tatbestand, so Manquet. Wenn man Geld gebe und eine Zwangslage ausnütze, so würden beide Tatbestände verwirklicht.


Freier wurden nicht bestraft

Die zitierten Abhörprotokolle der Polizei haben im Vorjahr zu einem Strafprozess in Korneuburg geführt. Vier Männer wurden unter anderem wegen internationalen Frauenhandels zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Den Freiern passierte nichts. Sie konnten laut Staatsanwaltschaft glaubhaft machen, dass sie nicht von der Minderjährigkeit der Mädchen wussten.

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