Wie berichtet hatte ein Ehepaar für seinen geistig schwer beeinträchtigten Sohn in seiner Heimat Bosnien eine Verlobung mit einer 13-Jährigen arrangiert und das Mädchen dem 17-Jährigen hier in seinem Haus in Niederösterreich zugeführt.
13-Jährige aus Bosnien nach Österreich gebracht
Wie Richter Helmut Neumar zum Schuldspruch des Schöffensenats ausführte, waren der ordentliche Lebenswandel und das Geständnis der beiden 44-Jährigen mildernd. Auf der anderen Seite stehe aber das Opfer – eine 13-Jährige, die unter Ausnutzung ihrer Armut nach Österreich gebracht und vom 17-Jährigen schwanger wurde.
Fünf Jahre Haft für die Eltern
Fünf Jahren seien das Mindeststrafausmaß. Außerordentliche Milderungsgründe seien nicht möglich gewesen – auch aus generalpräventiven Gründen, so Neumar. Man könne anderer sozialer oder ethnischer Herkunft seien, aber wenn man sein Leben in Österreich verbringe, müsse man sich irgendwann auch anpassen.
Die Verteidigung nahm Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keinen Kommentar ab. (APA)