Ein solcher Antrag war angesichts des schlechten Gesundheitszustandes von Milosevic seitens der Anklage gestellt worden. Milosevic selbst beharrt darauf, sich selbst zu verteidigen.
Der vorsitzende Senatsrichter Richard May erklärte gleichzeitig, dass der Antrag von Milosevic, bis zum Prozessabschluss freigelassen zu werden, ebenfalls zurückgewiesen worden sei. Eine Haftverschonung werde es nicht geben. Milosevic befindet sich seit dem 29. Juni des Vorjahres im Gefängnis des UNO-Tribunals.
Der Senat hat auch beschlossen, die Frist für die Vorführung von Beweisen der Anklage in der Causa Bosnien-Herzegowina und Kroatien nicht weiter zu verlängern. Die Anklage hat bis Anfang Mai Zeit dafür. Seit der Sommerpause im August haben vor dem UNO-Tribunal nur 14 von rund vierzig geplanten Zeugen ausgesagt. Der Prozess musste wegen Gesundheitsproblemen von Milosevic zweimal unterbrochen werden.
Die seit dem 12. Februar dieses Jahres laufende Verhandlung wurde am Mittwoch wegen der Weihnachtsfeiertage unterbrochen, die Wiederaufnahme ist für 9. Jänner 2003 geplant.