Die CDU-Landtagsfraktion hatte vor der Landtagswahl 2006 Beratungsleistungen einer Agentur bezahlt, die aber nach jetzigem Kenntnisstand offensichtlich für den Wahlkampf der Union erbracht wurden. Damit handelt es sich rechtlich um unzulässige Parteispenden. Der rheinland-pfälzische CDU-Generalsekretär Josef Rosenbauer hatte das am Montag nach Einsicht in Unterlagen der Staatsanwaltschaft publik gemacht. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt unter anderem gegen den ehemaligen rheinland-pfälzischen CDU-Fraktions- und Parteivorsitzenden Christoph Böhr.
Die unzulässigerweise erhaltenen Zuwendungen beliefen sich laut CDU auf 401.084,32 Euro. Diese Summe zahlte der Landesverband bereits an den Bundestag. Durch den Verstoß muss die CDU aber nach Angaben des Bundestages als Strafe den dreifachen Betrag zahlen. Daraus ergibt sich eine Sanktion in Höhe von insgesamt 1.203.252,96 Euro, von der ein Drittel bereits beglichen wurde.
Die CDU hatte bereits am Montag angekündigt, eine Strafzahlung zu akzeptieren und den Betrag unverzüglich zu zahlen. Die Zahlungen will der Landesverband laut Generalsekretär Rosenbauer aus eigenen Mitteln leisten.