Die Bundestagsverwaltung hatte im Juli einen Strafbescheid gegen die FDP in Höhe von 4,3 Millionen Euro erlassen. Dagegen hatte die Partei Klage eingebracht. Vor dem Gericht wurde lediglich über einen Bußgeldbetrag von 3,463 Millionen verhandelt. 873.000 Euro hatte die FDP 2002 schon vorsorglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet, da sie von der Unrechtmäßigkeit der letzten Spende ausging.
Möllemann, der 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod stürzte, hatte zwischen 1996 und 2002 verdeckte Spenden von fast 1,7 Millionen Euro in die Parteikasse gelenkt. Er gab seinem Schatzmeister Hans-Joachim Kuhl damals große Summen Bargeld, die gestückelt und unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbands eingezahlt wurden.
Während der Verhandlung hatte der Prozessbevollmächtige der FDP, Christopher Lenz, eine Würdigung der Tatsache gefordert, dass die Partei selbst an der Aufklärung der Spendenaffäre um den damaligen FDP-Landeschef Möllemann mitgewirkt habe. Lenz verwies auch auf die Außenwirkung des Urteils. Wenn eine Partei, die sich selbst “einer Zerreißprobe gestellt” habe, indem sie eine Spendenaffäre in den eigenen Reihen offengelegt habe, dafür sanktioniert würde, sende dies auch ein “Signal an andere Parteien mit ähnlichen Problemen”.