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Millionär ging mit Messer auf Erwachsenenvertreter los: Prozess in Wien

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. ©APA/HANS PUNZ
Ein 61-jähriger Millionär ging auf seinen Erwachsenenvertreter los, weil er mit dessen Geldhandhabung nicht einverstanden war. Heute kam es zum Prozess in Wien.

Der blutige Streit eines 61-jährigen Millionärs mit seinem Erwachsenenvertreter in Wien ist am Freitag Thema eines Prozesses am Straflandesgericht gewesen. Der Anwalt, der seit Jahren die Vertretung des alkoholkranken Mannes übernommen hatte, war mit der Handhabe des Vermögens seines Schützlings nicht einverstanden, weshalb der 61-Jährige zustach. Der Mann muss sich nun einer Therapie unterziehen.

Entscheidung über Einweisung Therapie bereits rechtskräftig

Das Gericht verfügte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die jedoch unter gewissen Auflagen und Weisungen bedingt nachgesehen wurde. Der 61-Jährige muss sich einer strikten Alkoholkarenz unterziehen und diese auch nachweisen. Er muss sich zudem einer fachpsychiatrischen Behandlung und einer ambulanten Alkoholtherapie unterziehen sowie fachpsychiatrische Medikamente einnehmen. Außerdem muss er Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Alle drei Monate muss er einen Nachweis der Auflagen bringen. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

61-Jährige entwickelte "große Abneigung" gegen Erwachsenenvertreter

Dem 61-jährigen Millionär, der ein enormes Erbe angetreten hat und durch den Besitz von Immobilien monatlich 30.000 Euro brutto erhält, wurde aufgrund seines exzessiven Alkoholmissbrauchs ein Erwachsenenvertreter zur Seite gestellt. Am Anfang war das Verhältnis der beiden noch gut. "Der Erwachsenenvertreter hat sich aber denkbar unglücklich verhalten", sagte der Anwalt des Betroffenen, Elmar Kresbach. "Er hat begonnen, sich wie ein Landvogt, ein Gutsherr zu benehmen." Der 61-Jährige habe das Gefühl gehabt, der Anwalt tanze auf seiner Nase herum um sein Geld. Denn der Erwachsenenvertreter erhält einen gewissen Prozentsatz der Nettoeinkünfte der zu vertretenden Person, laut Kresbach waren es in dem Fall mehr als 130.000 innerhalb eines Jahres. "Er hat meine Häuser und mich als Besitz gesehen", sagte der 61-Jährige. Laut Kresbach entwickelte sich "eine große Abneigung".

Angeklagter stach mit Obstmesser zu

Das Bezirksgericht Döbling entschied deshalb, einen anderen Erwachsenenvertreter einzusetzen, wogegen der Anwalt Rekurs einlegte. Am 20. März eskalierte das angespannte Verhältnis. Bei einem Besuch in der Wohnung des 61-Jährigen war es dann zu einem heftigen Streit gekommen. "Er wollte mich entmündigen", meinte der Betroffene. Dabei schnappte er sich ein Obstmesser mit einer Länge von 30 Zentimetern und stach in die Wange des Anwalts. Trotz des nicht gerade kleinen Messers war die Wunde lediglich 0,5 Zentimeter lang, die Verletzung leicht. "Jetzt schaust endlich aus, wie du bist", sagte der 61-Jährige nach eigenen Angaben zum Verletzten. "Es war ein Affekt, ich hab' mich aufgeregt."

Der Sohn des Erwachsenenvertreters habe ihm dann eine volle Rotweinflasche über den Kopf gezogen. Der Anwalt habe gelacht und da sei dem 61-Jährigen klar geworden, dass er provoziert worden sei. Seit März befindet sich der Mann in der Justizanstalt Josefstadt. Wäre der Mann bei der Tat zurechnungsfähig gewesen, wäre der Übergriff als versuchte absichtliche Körperverletzung gewertet worden.

Angeklagter sei emotional und affektiv instabil

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann attestierte dem Mann eine emotionale und affektive Instabilität aufgrund seines exzessiven Alkoholkonsums. Dadurch entwickelte er eine unkritische, unreife, instabile und narzisstische Persönlichkeitsstörung. Durch das starke Trinken kommt es zu kognitiven Beeinträchtigungen, die Fähigkeit zur sozialen Selbstkontrolle ist dabei verloren gegangen, so Hofmann. Alkoholiker würden einen gewissen Verfolgungswahn entwickeln. "Er ist überzeugt, dass der Erwachsenenvertreter da ist, um ihn zu schädigen", so Hofmann. Der Betroffene meinte, der Anwalt sei hinter seinen Häusern her wie der Teufel hinter den verlorenen Seelen.

Wenn der 61-Jährige weiterhin sich selbst überlassen werde, dann sei die Diagnose ungünstig und es bestehe die Gefahr, dass er erneut solche Tathandlungen setze. Die Maßnahme kann nach Ansicht Hofmanns allerdings bedingt nachgesehen werden, wenn der Betroffene gewisse Auflagen erfülle. "Denn sonst kann sich die Lebensverarbeitung auf eine andere Person übertragen. Konflikte sind dann vorprogrammiert", sagte der Sachverständige.

(APA/Red)

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