Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hat am Montag das ausgesprochen milde Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom Oktober 2006 bestätigt, mit dem die ehemalige Foto-Chefin einer Tageszeitung schuldig erkannt worden war, einen Türsteher einer Discothek in Klosterneuburg gebeten zu haben, ihren lebensgefährten wegzuputzen.
10.000 Euro für ein Leben
Die 48-Jährige hatte am 26. November 2005 den ihr bis dahin unbekannten Mann aufgefordert, sich zu diesem Zweck einen Puffer zu besorgen. Sie stellte ihm 10.000 Euro in Aussicht, sollte das von ihr gewünschte Unterfangen gelingen.
Der Türsteher wandte sich allerdings an Grubers Lebensgefährten, einen 40-jährigen, offensichtlich zu Gewalttätigkeiten neigenden Mazedonier, der die Frau nachgewiesenermaßen wiederholt attackiert hatte. Gruber schaffte es allerdings nicht, sich von dem jüngeren Mann zu trennen. Sie war in der Beziehung gefangen, bemerkte heute ihr Verteidiger Werner Tomanek.
“Zielperson” erstattete Anzeige
In physische Gefangenschaft kam Clarissa Gruber, weil ihr Freund Anzeige erstattete, als er von dem offenbar beabsichtigten Komplott erfuhr. Dem Erstgericht erschienen die besonderen Umstände dieses Falles allerdings derart außergewöhnlich, dass es vom außerordentlichen Milderungsrecht Gebrauch machte und mehr als deutlich den an sich vorgesehenen Strafrahmen – zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang – unterschritt.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die der zuständige Staatsanwalt Georg Karesch im Rechtsmittelverfahren aber nicht mit sehr großem Eifer vertrat: Er begehrte im Justizpalast lediglich eine maßvolle Erhöhung.
Der Senat hielt das nicht für nötig. Er gestand Clarissa Gruber zu, in einer von Gewalt geprägten Beziehung gelebt und Schwierigkeiten gehabt zu haben, die damit verbundenen Probleme sowie den Leidensdruck zu bewältigen. Den Mordauftrag nannte die vorsitzende Richterin Ingrid Jelinek halbherzig. Gruber habe es unterlassen, ihr Vorhaben beharrlich zu verfolgen, als sie bemerkte, dass der Türsteher das Vorhaben nicht in die Tat umzusetzen gedachte.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute, stellte die Richterin abschließend fest. Sie empfahl der Fotografin, die in ihren früheren Beruf zurückkehren möchte und angeblich schon ein entsprechendes Jobangebot haben soll, bei ihrer Partnerwahl besser Acht zu geben.