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Mikl-Leitner als Zeugin im Waldhäusl-Prozess

Niederösterreichs LH Mikl-Leitner wird zur Causa Drasenhofen befragt.
Niederösterreichs LH Mikl-Leitner wird zur Causa Drasenhofen befragt. ©APA/HANS PUNZ
Im Prozess zur Causa Drasenhofen gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete ist am Montag Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner als Zeugin geladen.

Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ist am Montag in St. Pölten im Prozess wegen Amtsmissbrauchs gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und eine frühere Landesbedienstete als Zeugin befragt worden.

Die Schöffenverhandlung dreht sich um die Verlegung von Minderjährigen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen 2018. Die von ihr veranlasste Schließung begründete Mikl-Leitner mit dem Bericht der Kinder- und Jugendanwältin.

Causa Drasenhofen: LH Mikl-Leitner sagt im Prozess als Zeugin aus

Die Landeshauptfrau, die laut ihren Angaben das erste Mal vor Gericht aussagte, meinte vor Start des Verhandlungstages, sie wolle einen "Beitrag zur Aufklärung leisten". Bilder des mit Stacheldraht begrenzten Quartiers an der Grenze zu Tschechien hätten die "Assoziation mit einem Gefängnis" entstehen lassen, sagte Mikl-Leitner im Zeugenstand. Ein Stacheldraht habe "dort nichts verloren", hatte die ÖVP-Politikerin 2018 festgehalten.

Rund um die Schließung am 30. November 2018, vier Tage nach Eröffnung der Unterkunft Drasenhofen, erklärte die Landeshauptfrau: "Mein Büro hat mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es hier eine ganz klare Meinung der unabhängigen Kinder- und Jugendanwältin gibt, wonach diese Zustände nicht den Anforderungen entsprechen, um Kinder und Jugendliche unterzubringen" - es habe etwa kein pädagogisches Konzept gegeben. Deshalb habe sie gebeten, sofort die Verlegung in eine adäquate Einrichtung zu veranlassen. Weil sich Waldhäusl dafür nicht zuständig fühlte, sei der Verfassungsdienst gebeten worden, diese Sache juristisch zu prüfen. "Keinerlei Wahrnehmung" hat Mikl-Leitner, ob die Jugendlichen durchgängig in der Grundversorgung waren.

Über Planungen für das Asylquartier Drasenhofen hatte Mikl-Leitner "keinerlei Informationen", weil dies in den Verantwortungsbereich des Landesrats falle. Zu Waldhäusl meinte sie auf Frage der Richterin: "Ich denke schon, dass er gewusst hat, wofür er zuständig ist." Nach etwas mehr als zehn Minuten war die Befragung der Landeshauptfrau beendet.

Waldhäusl: "Gefängnis Drasenhofen für mich scheinheilig"

Waldhäusl legte daraufhin dem Schöffensenat ein Foto eines mit Stacheldraht umzäunten Gebäudes in Zwentendorf (Bezirk Tulln) vor, in dem seinen Angaben zufolge 153 niederösterreichische Volksschulkinder ein Jahr lang unterrichtet wurden. In Bezug auf Drasenhofen "von einem Gefängnis zu sprechen, ist für mich scheinheilig", meinte Waldhäusl.

Als nächste Zeugin wurde die damalige Leiterin der für straffällige Minderjährige vorgesehenen Asylunterkunft Drasenhofen befragt, die das ursprüngliche Konzept für das Quartier - mit Ausnahme der Sicherheitsmaßnahmen - mitverfasst hatte. Das endgültige Konzept kannte sie nicht. Bedenken hatte die 36-Jährige "eigentlich nicht, weil es aus meiner Sicht pro forma Geschichten waren". Die Jugendlichen konnten nach Abmeldung "im Prinzip ein- und ausgehen, wie sie wollten", "der Zaun hatte aus meiner Sicht nicht wirklich eine Bedeutung", meinte die Erziehungswissenschafterin. Der Hund "hat zum Security gehört", die Jugendlichen waren ihren Angaben zufolge aber nicht von dem Tier eingeschüchtert.

Den Bericht der Kinder- und Jugendlichen relativierte die 36-Jährige zum Teil, räumte aber ein: "Es war definitiv Verbesserungsbedarf da." Es habe für die Inbetriebnahme "einfach an Zeit gefehlt". Personal sei ausreichend zur Verfügung gestanden, Freizeitaktivitäten wie Fitnessgeräte fehlten vorerst. Die Wände sollten etwa gemeinsam mit den Jugendlichen gestaltet werden. Die Grundreinigung sei erledigt gewesen, aber "am letzten Tag war es definitiv nicht mehr sauber", berichtete die 36-Jährige: "Die Hygiene war üblich", es hätte "weit schlimmere" Quartiere gegeben.

Beschuldigte sollen jugendliche Flüchtlinge geschädigt haben

Die beiden Beschuldigten sollen laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zumindest 14 jugendliche Flüchtlinge in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt haben, weil sie die Verlegung in das Quartier Drasenhofen veranlasst haben sollen. Damit seien die Jugendlichen einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen" worden. Der ehemaligen Landesbediensteten wird auch Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angelastet, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll. Waldhäusl und die Mitangeklagte haben sich nicht schuldig bekannt.

Der ehemaligen Landesbediensteten wird neben Amtsmissbrauch auch Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angelastet, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll. Waldhäusl und die Mitangeklagte haben sich nicht schuldig bekannt.

Demonstration vor Landesgericht St. Pölten

Vor dem Landesgericht St. Pölten forderten Demonstranten am Montag - wie an vorangegangenen Verhandlungstagen - mit musikalischer Untermalung u.a.: "Waldhäusl muss weg". Die Bezirkshauptfrau von Mistelbach konnte krankheitsbedingt nicht als Zeugin aussagen, ihre Befragung wurde verschoben, der (heutige) Prozesstag um 11.30 Uhr fortgesetzt. Die Verhandlung läuft seit Anfang Februar, weitere Termine sind bis 23. September geplant. Auch betroffene Flüchtlinge sollen befragt werden.

(APA/Red)

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