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Mietpreisdeckel: Einfaches Gesetz am wahrscheinlichsten

Der angekündigte Mietpreisdeckel dürfte ohne Verfassungsbestimmungen auskommen müssen.
Der angekündigte Mietpreisdeckel dürfte ohne Verfassungsbestimmungen auskommen müssen. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Die von der Regierung im August angekündigte Einführung eines Mietpreisdeckels könnte möglicherweise auf Verfassungsbestimmungen verzichten müssen, wie von ORF.at unter Berufung auf Aussagen von ÖVP und Grünen berichtet wird.

Demnach werden entsprechende Änderungen vorbereitet, und die wahrscheinlichste Variante ist, dass keine Zustimmung der Opposition erforderlich ist. Ohne eine solche Zustimmung wäre keine Verfassungsmehrheit erreichbar, was ursprünglich angestrebt wurde, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Mietpreisdeckel: Gesetzesentwurf wurde noch nicht erörtert

Im August kündigte die Koalition an, dass Mietenden künftig höchstens Mieterhöhungen von 5 Prozent pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren erwarten können. Der Gesetzesentwurf wurde jedoch noch nicht im zuständigen Bautenausschuss des Parlaments erörtert. Dies liegt laut ORF-Bericht unter anderem daran, dass die ÖVP und die Grünen derzeit ihre Pläne überdenken, da keine Zweidrittelmehrheit für den Gesetzesantrag absehbar ist. Der Entwurf enthält Verfassungsbestimmungen, da in bestehende Mietverträge eingegriffen wird. Die Zweidrittelmehrheit sollte die Rechtssicherheit erhöhen.

Laut dem Bericht "laufen die Gespräche" im ÖVP-Klub. "Die Anträge liegen bereits im Parlament, und die Abänderungen werden vorbereitet, weil SPÖ und FPÖ die Zweidrittelmehrheit verweigern." Die Grünen bezeichnen dies als "Endabstimmung". Die derzeit "wahrscheinlichste Variante" ist, dass eine einfache Gesetzgebung angestrebt wird. Die Grünen planen weiterhin, mit der Opposition zu sprechen und ihre Pläne vorzulegen. In den kommenden Tagen wird sich zeigen, wie die Situation sich entwickelt.

(APA/Red)

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