Die Reparatur der Therme, aber auch andere Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung, muss daher der Vermieter übernehmen. Die Arbeiterkammer hat in einem Verfahren beim OGH in diesen Punkten Recht bekommen.
Das Urteil gilt für alle bestehenden und neuen Mietverträge, die zwischen professionellen Vermietern und Mietern geschlossen wurden. Betroffen sind demnach auch alle Mietwohnungen, die zur Gänze dem Mietrechtsgesetz unterliegen, genauso wie gemeinnützige Mietwohnungen oder Gemeindemietwohnungen, hieß es am Mittwoch.
Zusätzlich hat der OGH auch eine weitere häufig in Formularen verwendete Vertragsbestimmung als gesetzwidrig gesehen: Bestimmte Versicherungskosten wie etwa Glasbruch- und Sturmschadenversicherungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mehrheit der Mieter als Betriebskosten verrechnet werden. Die oftmals dem Mieter aufgezwungene vorformulierte Klausel ist rechtswidrig.
Durch dieses Urteil haben nun alle Mieter mehr Schutz. Gewährleistungsrechte des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches gelten bei allen Mietverträgen professioneller Vermieter, erklärt AK -Wohnrechtsexperte Franz Köppl am Mittwoch. Das von der AK erwirkte Urteil hilft rund 1,2 Millionen Mieterhaushalten oder rund 80 Prozent aller Mietverhältnisse in ganz Österreich.
Damit die gesetzwidrige Praxis wirklich aufhört, verlangt die AK rasch eine klare gesetzliche Regelung auf Basis dieser beiden OGH- Entscheidungen. Justizministerin Berger meinte zur APA, wir werden die praktischen Auswirkungen des Urteils im Justizministerium genau überprüfen. Für Konsumentenschutzminister Buchinger ist es wahrscheinlich notwendig, gewisse Adaptierungen des Mietrechts vorzunehmen.