Midjourney generiert Disney-Figuren – nun folgt die Klage

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Vorwurf, dass die Plattform urheberrechtlich geschützte Charaktere ohne Lizenz oder Genehmigung generiere – darunter etwa bekannte Figuren wie Shrek, Darth Vader oder Buzz Lightyear.
"Ein virtueller Verkaufsautomat für Plagiate"
In der Klageschrift, über die auch die New York Times berichtet, bezeichnen die Kläger Midjourney als "virtuellen Verkaufsautomaten, der endlos unautorisierte Kopien" ihrer Werke erzeuge. Der Bildgenerator sei damit ein Paradebeispiel für Urheberrechtsverletzungen durch künstliche Intelligenz. Laut Disney und Universal habe Midjourney keinen Beitrag zur Entwicklung dieser Figuren geleistet, nutze sie jedoch zur Bewerbung der eigenen Dienste.
Auf Aufforderungen, diese Praxis einzustellen, sei das Unternehmen nicht eingegangen. Andere KI-Plattformen hätten hingegen bereits Schutzmaßnahmen implementiert, so die Kläger.
Output im Fokus der Klage
Die Klage konzentriert sich zunächst ausschließlich auf den "Output" – also die von Midjourney generierten Bilder. Ein Sprecher von Disney erklärte gegenüber CNN: "Piraterie ist Piraterie, und die Tatsache, dass sie von einem KI-Unternehmen durchgeführt wird, macht sie nicht weniger rechtswidrig."
Midjourney steht bereits wegen ähnlicher Vorwürfe anderer Künstler unter Druck. Diese werfen der Plattform vor, ihre Werke unerlaubt für das Training der KI-Modelle verwendet zu haben.
Rechtliche Grauzonen beim KI-Training
Midjourney selbst beruft sich auf das Fair-Use-Prinzip, das in den USA unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung geschützter Werke erlaubt – etwa zur Bildung oder Kommentierung. Das Unternehmen betont zudem, jedes KI-generierte Bild sei aus Millionen visueller Fragmente zusammengesetzt, was dem menschlichen Lernprozess ähnele.
Ein endgültiges Urteil über die Rechtmäßigkeit solcher Trainingsmethoden steht bislang aus. Auch die Frage, ob urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsdaten für KI-Modelle verwendet werden dürfen, ist derzeit rechtlich ungeklärt – sowohl in den USA als auch in Europa.
(VOL.AT)