Michael Wendler: Haftbefehl aufgehoben - Sänger will zurück nach Deutschland

Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Duisburg am Montag mit. Die Aufhebung des Haftbefehls sei bereits am 22. September erfolgt, nachdem der Anwalt des 49-Jährigen Beschwerde dagegen eingelegt hatte. Wendler, der derzeit in den USA lebt, kündigte gegenüber Medien an, künftig wieder in Deutschland Musik machen zu wollen.
Wendler war als Angeklagter nicht zu Prozess erschienen
Wendler war im Juli nicht als Angeklagter in einem Prozess vor dem Amtsgericht in Dinslaken erschienen, weshalb er mit dem Haftbefehl zur Verhandlung gebracht werden sollte. Laut Angaben des Sprechers sah das Landgericht diesen "nicht als verhältnismäßig" an, weil der Sänger ("Egal", "Sie liebt den DJ") durch seinen Rechtsanwalt vor Ort vertreten wurde. Für die Aufklärung sei es daher nicht notwendig gewesen, dass Wendler selbst vor Gericht erscheine.
Der Prozess gegen ihn laufe jedoch weiter, erklärte der Sprecher. Mit dem Haftbefehl hätten die deutschen Behörden die Möglichkeit gehabt, Wendler in Haft nehmen zu können. Ob dieser aber in den USA, wo er aktuell lebt, überhaupt vollstreckt werde, war unklar.
"Der Wendler" will zurück nach Deutschland - aber nicht als Wohnort
Der "Bild"-Zeitung sagte Wendler, dass er jetzt wieder nach Deutschland zurückkehren möchte: "JA - ich komme zurück nach Deutschland! Nicht mit Wohnort, der bleibt die USA", kündigte er in dem Bericht von Montag an. Er wolle weiter Musik machen: "Ich bin mir sehr sicher, dass es im kommenden Jahr 2022 allen Grund zur Hoffnung gibt, wieder vollumfänglich musikalisch arbeiten zu können".
Vorwürfe gegen den Schlagersänger
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Schlagersänger vorgeworfen, Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Ihm sollen - so der Vorwurf im Strafbefehl - Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke "Michael Wendler" übertragen worden sein.
(APA/Red)