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Mögliches Opfer eines Justizirrtums bleibt in U-Haft

Ein 39-jähriger Mödlinger wurde in Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er hat eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht, bleibt aber trotzdem in U-Haft.

Der Enthaftungsantrag seiner Rechtsvertreterin Karin Prutsch wurde am Donnerstag zurückgewiesen. Über den Mann wurde vorerst auf vier Wochen die U-Haft verhängt.

An sich hätte morgen, Freitag, um 8.00 Uhr im Landesgericht Wiener Neustadt die Haftfrage behandelt werden sollen. Völlig überraschend wurde jedoch am Donnerstag in der Justizanstalt Graz-Karlau, wo der 39-Jährige seit seiner Verurteilung einsitzt, eine Videokonferenz anberaumt. In einem speziell eingerichteten Zimmer wurde der Mann mit den zuständigen Vertretern der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft und des Gerichts konfrontiert, die mit ihm zunächst eine Beschuldigteneinvernahme durchführten.

“Danach wurde über die Haft entschieden und U-Haft verhängt. Als Haftgrund wurde dringender Tatverdacht angenommen”, berichtete die Rechtsvertreterin des Mannes am Donnerstagnachmittag der APA. Ihren Angaben zufolge hatte sie von den Behörden keine Verständigung über die geplante Videokonferenz erhalten. Wäre sie nicht im letzten Moment von dem 39-Jährigen angerufen worden, hätte sie davon erst im Nachhinein erfahren, so Prutsch gegenüber der APA. Sie wird gegen die U-Haft Beschwerde beim Wiener Oberlandesgericht einlegen.

Unteressen kündigte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an, mit den Ermittlungen gegen den 39-Jährigen noch einmal von ganz vorn zu beginnen. Sie will eindeutig klären lassen, ob dieser am 28. Juni 2007 seine Frau mit einem Seil erdrosseln wollte, was diese angeblich verhindern konnte, indem sie ein Messer ergriff und ihm nach hinten in den Rücken stach. Diese Version der Ehefrau hatte ein erstes gerichtsmedizinisches Gutachten gestützt, das allerdings von einem Privatgutachten erschüttert wurde, demzufolge die Darstellung der Frau nicht mit dem Kanal der Stichverletzungen übereinstimmen kann.

Obwohl der erste Gutachter mittlerweile von seiner Expertise abgerückt ist, “besteht kein Anlass, an der Qualität des bisherigen Gutachtens zu zweifeln”, so der Chef der Anklagebehörde gegenüber der APA. Laut Nussbaumer werden die beiden Mediziner, möglicherweise auch weitere Sachverständige in die Ermittlungen eingebunden. Auch eine neuerliche Tatrekonstruktion soll stattfinden. “Am Ende wird man sehen, ob in dem Verfahren neuerlich Anklage erhoben oder dieses eingestellt wird”, meinte Nussbaumer.

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