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Messerstecher von Aschaffenburg muss auf Psychiatrie

Wegen Krankheit schuldunfähig
Wegen Krankheit schuldunfähig ©APA/dpa
Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Buben und einen Mann in einem Park in Aschaffenburg in Deutschland soll der Verdächtige in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das sagte der Vorsitzende Richter, Karsten Krebs, bei der Urteilsverkündung am Landgericht Aschaffenburg am Donnerstag. Der Beschuldigte sei bei dem Angriff am 22. Jänner auf wehrlose Kinder schuldunfähig gewesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung hatten sich zuvor für die zunächst unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.

Tatwaffe Küchenmesser 

Der beschuldigte Afghane hatte über seinen Verteidiger gestanden, mit einem Küchenmesser den zwei Jahre alten Buben marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet zu haben. Der zweifache Vater war zufällig im Park und wollte der angegriffenen Kinderkrippengruppe helfen. 

Zudem verletzte der Flüchtling laut Gericht ein zweijähriges Mädchen, einen weiteren Helfer (73) und eine Erzieherin (59). Der Beschuldigte ist laut einem psychiatrischen Gutachten paranoid schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben, die ihm die Attacke befohlen hätten. 

Krankheit des Beschuldigten bekannt

Die Staatsanwaltschaft sprach von Mord, versuchtem Mord, Totschlag, versuchtem Totschlag sowie Körperverletzungsdelikten. Der Beschuldigte kannte den Ermittlern zufolge keines der Opfer.

Der Flüchtling war bereits vor der Tat im Innenstadtpark Schöntal mehrfach unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung polizeilich aufgefallen. Gegen seine psychische Krankheit bekam der 28-Jährige demnach Tabletten, die er aber nicht regelmäßig genommen habe.

Warum der Mann mehrfach aus Psychiatrien entlassen und nicht länger stationär behandelt wurde, weil angeblich keine Fremdgefährdung vorlag, blieb in dem Verfahren unklar. 

Gutachter: Gefahr bleibt

Der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz hält es für wahrscheinlich, dass der Beschuldigte ohne Behandlung in einer Psychiatrie weitere "hochaggressive Taten" begehen könnte. "Das primäre Ziel seiner Attacke waren keine erwachsenen Menschen", sagte Volz. Zur Tatzeit habe der Afghane Augen von Agenten gesehen, die ihm das Ermorden von Kindern befohlen hätten. Dass der Mann simuliere, hält der Sachverständige für ausgeschlossen.

Der Flüchtling war im November 2022 nach Deutschland gekommen und seit Ende 2024 ausreisepflichtig. Die Tat hatte bundesweit eine neue Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in Deutschland ausgelöst. 

Sicherungsverfahren

Im Gegensatz zum Strafverfahren legt das Gericht in Deutschland bei einem Sicherungsverfahren wie diesem im Urteil keinen Zeitrahmen fest. Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft. In mehrere Stufen unterteilte Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschließlich vom Therapieerfolg ab, wie eine Landgerichtssprecherin erklärte.

Ein kleiner Teil der Patienten ist mit einer Therapie nicht erreichbar. Für sie gibt es keine Lockerungen. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Gutachter die Patienten als ungefährlich eingestuft haben.

"Tat eines Wahnsinnigen"

Verteidiger Jürgen Vongries nannte seinen Mandanten einen sehr kranken Menschen. Die Opfer habe der 28-Jährige zufällig ausgesucht, warum sei unklar. "Genau diese Frage werden wir nicht beantworten können."

(APA/dpa)

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