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Messermord an Callgirl: 15 Jahre Haft

Mit einem Schuldspruch hat der Mordprozess gegen Stefan K. am Montag am Wiener Landesgericht geendet. Nach dem Messermord an einem Callgirl muss der 22-Jährige für 15 Jahre ins Gefängnis, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Callgirl in Wien erstochen
Für den brutalen Mord an einer Prostituierten ist am Dienstag Stefan K. von einem Geschworenengericht  am Wiener Landesgericht zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Dem 20-jährigen Installateur-Lehrling wurde vorgeworfen, die damals 22-jährige Lucia R. im August 2010 wegen verschmähter Liebe mit 38 Messerstichen umgebracht zu haben. K. hatte die Tat zwar gestanden, er bestritt allerdings, den Mord geplant zu haben. Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Freunde rieten Angeklagten zu einem Callgirl zu gehen

K. hatte nie großes Glück dabei, Frauen kennenzulernen. Die Mädchen in seiner Umgebung machten sich oft lustig über ihn, indem sie ihm vorspielten, ihn zu mögen und dann bloßzustellen. Seine wenigen tatsächlichen Bekanntschaften hatte er aus dem Internet. “Ich wollte immer etwas Ernsthaftes, das hat sie abgeschreckt“, meinte der Angeklagte. Da er immer depressiver wurde, rieten ihm Freunde schließlich dazu, zu einer Prostituierten zu gehen.

Angeklagter hatte täglichen Kontakt mit dem späteren Opfer

Über das Internet nahm er Kontakt zu einem Escort-Service auf und buchte die 22-jährige Lucia R. Beim ersten Treffen im Mai 2010 im Hotel Orient sei es zwar zu Sex gekommen, “aber wir haben uns auch lange unterhalten“, sagte K. Sie erzählte von ihrem Leben als Prostituierte, er von seinen Schwierigkeiten, eine Frau zu finden.

In den kommenden Monaten hatten die beiden beinahe täglich Kontakt. Die meiste Zeit telefonierten oder chatteten sie. Ab und zu half er ihr auch mit Geld aus oder erledigte Reparaturarbeiten in der Wohnung der 22-Jährigen. Sexuellen Kontakt hatte er keinen mehr mit ihr. “Sie hat mir immer gesagt, wie froh sie ist, dass sie mich hat” sagte der Angeklagte.

Angeklagter wollte eine Beziehung mit dem Opfer

Am 21. August machte K. sich mit dem Callgirl aus, noch einmal “Sex gegen Geld” zu haben. Zu dem Treffen in der Wohnung der Frau nahm der 20-Jährige allerdings eine Badeshort und ein Hemd zum Wechseln sowie ein Klappmesser mit. “Ich fühlte mich bedroht“, sagte K. Noch bevor es zu Intimitäten gekommen war, erzählte die Prostituierte dem Angeklagten von Problemen mit ihrem Freund. Daraufhin gestand ihr der 20-Jährige seine Liebe und schlug vor, dass er doch nun den Platz des Freundes einnehmen könne.

Callgirl lachte Angeklagten aus

R. reagierte allerdings anders, als es der Angeklagte erwartet hatte. “Sie fragte mich, was ich mir einbilde, dass sie jemanden Besseres als mich verdient und mit mir nur zusammen ist, weil ich ihr Geld gebe“, sagte K. Als sie ihn weiter verhöhnte und auslachte, zückte er ein Messer. “Ich wollte, dass sie mir zuhört“, meinte er. Insgesamt stach der Angeklagte 38 Mal auf die Prostituierte ein und schnitt ihr danach in den Hals. “Ich wollte nicht, dass sie leidet“, sagte der 20-Jährige. Er selbst verletzte sich bei den heftigen Attacken an der Hand.

Angeklagter steckte Wohnung der Prostituierten in Brand

Nach der Tat zog K. sich um und setzte Kleidungsstücke der Frau und Vorhänge in Brand. Dass er damit seine Spuren verwischen wollte, bestritt er. “Ich wollte, dass sie wer findet und ihr hilft“, meinte der Angeklagte. Zu Hause erklärte er, dass seine Verletzungen von einem Überfall stammten. Gemeinsam mit seinem Vater erstattete er bei der Polizei sogar Anzeige. Die blutigen Kleider, die er zum Tatzeitpunkt getragen hatte, waren dabei in seinem Rucksack. “Ich habe mir selbst eingeredet, dass es wirklich so war”, sagte er. Die Polizei kam schließlich über die Auswertung der Handydaten auf die Spur des Mannes.

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