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Messerattacke gegen Ex-Freund: Milde Strafe für Promi-Visagistin

Eine Visagistin stand in Wien wegen Körperverletzung vor Gericht
Eine Visagistin stand in Wien wegen Körperverletzung vor Gericht ©APA (Symbolbild)
Ein mildes Urteil erhielt am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht eine 44-jährige Visagistin aus Wien. Die Frau stand vor Gericht, weil sie ihren 26-jährigen Ex-Freund mehrfach mit einem Messer in den Rücken gestochen hatte.

Der Vorfall ereignete sich Ende November 2011 in der Wohnung der Visagistin, zu deren Kunden zahlreiche Prominente zählen. Die Frau hatte den um 18 Jahre jüngeren Mann zu sich bestellt, nachdem sich dieser einige Wochen zuvor nach fünfjähriger Beziehung von ihr getrennt hatte.

Sodann attackierte sie den 26-Jährigen, indem sie ihm von hinten viermal ein Messer in den Oberschenkel, den Nacken, den Oberarm und die Rippen stach. Die Frau erhielt dennoch eine milde Strafe von nur 18 Monaten teilbedingt.

Hergang der Tat in der Wohnung der Visagistin

Weil die 44-Jährige nach der Trennung von dem Studenten androhte, sie werde seine in ihrer Wohnung verbliebenen Kleidungsstücke wegschmeißen, stattete er ihr einen Besuch ab, um sein Gewand an sich zu bringen. Eigentlich habe er von Anfang an ein ungutes Gefühl gehabt, da ihn die 44-Jährige bei einem vorangegangenen Treffen in einem Restaurant heftig beschimpft und vor dem Personal bloß gestellt hatte, berichtete der Mann im Zeugenstand.

In ihrer Wohnung bat die Visagistin ihren Ex-Freund, ihren Laptop in Augenschein zu nehmen, weil sie einen Ordner mit Honoraraufstellungen irrtümlich verschoben habe und nicht mehr finde. Als sich der 26-Jährige über das Gerät beugte, “habe ich einen heftigen Schlag im Nacken verspürt. Ich hab’ geglaubt, sie hat mir mit einem Baseballschläger ins Genick geschlagen”, gab er zu Protokoll.

Attacke mit einem Elektroschocker

Die Frau hatte ihm einen Stromschlag mit einem Elektroschocker verpasst. Er habe “nur mehr die Wohnung verlassen wollen”. Als er sich die Schuhe anziehen wollte, “hab’ ich sie aus dem Augenwinkel heraus mit dem Messer kommen gesehen. Das war total überraschend für mich. Wie aus heiterem Himmel.”

Die Verletzungen waren nicht sonderlich tief, so dass die Anklagebehörde zugunsten der Frau davon ausging, sie habe allenfalls versucht, ihren Ex schwer zu verletzen. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und erzählte, sie habe praktisch in Notwehr gehandelt: “Es war ein Streit. Er hat mich dann gewaltsam an den Schultern genommen. Das war der Grund, warum ich den Elektroschocker geholt habe. Ich hab’ totale Angst gehabt.”

Es habe sich “alles hochgeschaukelt. Am Ende habe ich das Messer in der Hand gehabt. Es ist alles so schnell gegangen.”

Wegen Sommerbräune Verletzungen unsichtbar?

Bei der Auseinandersetzung habe sie ihr früherer Freund auch verletzt, behauptete sie. Darauf angesprochen, dass ihr Körper bei ihrer Festnahme nicht den geringsten Kratzer oder Bluterguss aufwies, erwiderte die 44-Jährige: “Ich war relativ braun damals. Ich war vorher im Urlaub in Kapstadt. Deshalb hat man nichts gesehen.”

Die 44-Jährige wurde wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt, wovon Richter Christoph Bauer lediglich ein Monat unbedingt aussprach. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil gegen die Visagistin ist damit rechtskräftig.

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