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Messerattacke auf Bekannten: Prozess in Korneuburg

Im Landesgericht Korneuburg startet heute der Prozess für einen 27-jährigen Wiener.
Im Landesgericht Korneuburg startet heute der Prozess für einen 27-jährigen Wiener. ©APA/Georg Hochmuth
Ein 27-jähriger Wiener steht am Dienstag in Korneuburg vor Gereicht, weil er am 15. Februar einen ehemaligen Schufreund mit einem Steakmesser attackiert und bestohlen haben soll.

Weil er einen ehemaligen Schulfreund in dessen Wohnung im Bezirk Gänserndorf im Zuge eines Streits mit einem Steakmesser attackiert haben soll, ist ein 27-jähriger Wiener am Dienstag in Korneuburg wegen versuchten Mordes vor Gericht gestanden. Diesen Vorwurf bestritt der Mann, der sich aber zum ebenfalls angeklagten Diebstahl und unbefugten Fahrzeuggebrauch schuldig bekannte.

Streit wegen Drogen

Der Vorbestrafte hat seinem Bekannten laut Anklage am 15. Februar mit dem Messer drei Schnittwunden und eine Stichverletzung im Halsbereich zugefügt. Am Tag davor sollen die beiden gemeinsam nach Wien gefahren sein, um Drogen zu kaufen. Diese soll das Duo dann in der Wohnung des späteren Opfers konsumiert haben. Tags darauf soll zwischen dem 27-Jährigen und dem Niederösterreicher ein Streit entbrannt sein.

Der Beschuldigte wollte laut Anklage erneut Suchtgift kaufen und konsumieren und bat seinen Freund, ihn entweder nach Wien oder Hainburg zu fahren. Das spätere Opfer lehnte beides ab. Der Angeklagte machte sich zum Bahnhof auf, versäumte dort aber den Zug und ging daraufhin wieder zur Wohnung. Dort soll der Wiener nach einer weiteren Diskussion zum Steakmesser gegriffen haben, das in der Küche im Spülbecken gelegen war. Damit ging er zu seinem Freund ins Badezimmer und fügte ihm laut Anklageschrift die Halsverletzungen zu.

Opfer stellte sich tot

Das Opfer ließ sich in die Badewanne fallen, blieb dort liegen und stellte sich tot. Der 27-Jährige, der geglaubt haben soll, dass er seinen Freund getötet hat, schnappte sich 180 Euro aus der Geldbörse des Niederösterreichers und flüchtete mit dessen Auto. Die Tatwaffe soll er in die Donau geworfen haben. Als sich das Opfer sicher war, dass der Angeklagte das Gebäude verlassen hatte, rief es seinen Stiefvater zu Hilfe, der die Polizei verständigte. Erst fünf Tage später stellte sich der 27-Jährige in Wien.

Der Beschuldigte dürfte laut Anklage nicht kräftig zugestochen haben, es wurden keine großen Blutgefäße oder Nervenäste eröffnet. Das Opfer wurde mit leichten Verletzungen am Hals im Landesklinikum Hainburg behandelt.

27-Jähriger bestreitet Mordversuch

Verteidiger Franz Lima ortete Ungereimtheiten in der Anklage. Dass das Opfer “lediglich Ritzer” davongetragen habe, spreche dafür, dass es sich eher um ein Gerangel als um einen Mordversuch gehandelt habe. Wenn der laut Lima “sehr kräftige” Angeklagte jemanden umbringen wolle, “kommt der nicht nur mit Kratzern davon”. Dass man den Zug verpasst habe, sei kein Grund für eine solche Attacke. Das Opfer verschweige wohl einen Konflikt, an dem es selbst auch Anteil gehabt habe.

Die Sache mit dem Messer sei nicht so vorgefallen, hielt der Angeklagte fest und bestritt damit den Mordversuch. Er habe seinem Bekannten aber etwas aus der Geldbörse genommen und sei mit dessen Auto weggefahren, sagte der 27-Jährige.

Die Laienrichter werden darüber zu entscheiden haben, ob der 27-Jährige seinen gleichaltrigen Bekannten zu ermorden versucht hat. Weitere Hauptfragen betreffen den Diebstahl von 180 Euro und den unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs des Opfers. Eventualfragen sind, ob es sich bei der Tathandlung mit dem Steakmesser um versuchten Totschlag, um versuchte absichtliche schwere Körperverletzung oder schwere Körperverletzung handelte.

Klage wegen versuchten Mord weiter aufrecht

Die Staatsanwältin hielt die Anklage wegen versuchten Mordes aufrecht. Sie erklärte, dass das Opfer im Gegensatz zum Angeklagten eine “konstante Aussage” über insgesamt vier Vernehmungen geliefert habe. Der Beschuldigte sei auf den 27-Jährigen losgegangen, der Hauptbelastungszeuge habe ihn davon abhalten wollen. Einen Grund, etwas Falsches zu behaupten, habe das Opfer nicht – das Verletzungsbild stimme zudem mit den Schilderungen überein. Man könne von Glück reden, dass bei der Tathandlung mit “einem der gefährlichsten Werkzeuge gegen den Halsbereich” nicht mehr passiert sei als leichte Verletzungen.

In seinem Schlussplädoyer sagte Verteidiger Franz Lima, dass sein Mandant den Tod des Opfers nicht in Kauf genommen habe, als er zum Messer griff. Zudem gebe es beim Beschuldigten kein Mordmotiv, auch sei dieser “kein aggressiver Mensch”. Dass der Angeklagte so aufgebracht gewesen sei, nur weil ihn das spätere Opfer nicht zum Bahnhof bringen habe wollen, sei “nicht nachvollziehbar”.

Der Beschuldigte selbst hielt abschließend fest, dass er nie die Absicht hatte, das Opfer zu verletzen oder zu töten. “Ich habe einen Schock gehabt, weil er sich im Bad fallen gelassen hat”, so der 27-Jährige. “Es tut mir verdammt leid, was passiert ist.”

Urteil wird am Abend erwartet

Laut einem Sachverständigengutachten muss es mit dem Messer zwei Bewegungen gegen den Hals des Opfers gegeben haben. Diese seien allerdings mit geringer Intensität durchgeführt worden, es seien keine großen Blutgefäße oder Nervenäste geöffnet worden. Das Opfer habe eine leichte Verletzung im Sinne des Strafgesetzbuches erlitten, der Heilungsverlauf sei komplikationslos gewesen.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der Beschuldigte eine deutliche und merkbare Persönlichkeitsstörung auf. Diese sei aber nicht geeignet, jemanden so weit zu erschüttern, das dieser “nicht mehr steuerungsfähig” wäre.

Die Geschworenen gingen gegen 15.45 Uhr in Beratung. Ein Urteil wurde für den Abend erwartet.

(APA/Red)

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