Der Aufenthalt in den geplanten Transitzentren sei “sehr beschränkt”, sagte Merkel. Denn nach dem Grundgesetz dürfe die Freiheit eines Menschen “nur maximal 48 Stunden” eingeschränkt werden. Innerhalb dieser Zeit “muss dann die Überstellung in das andere Land erfolgt sein”, erläuterte die Kanzlerin. “Ansonsten ist diese Prozedur, dieses Verfahren über das Transitzentrum, nicht möglich.”
Maximal zwei Tage
Nach heftigem Streit über Zurückweisungen an der Grenze haben sich die Unionsparteien darauf verständigt, Transitzentren nahe der Grenze zu Österreich einzurichten. In den von Menschenrechtsorganisationen heftig kritisierten Einrichtungen sollen jene Flüchtlinge festgehalten werden, die nach Deutschland wollen, aber bereits in einem anderen Land registriert wurden. Von dort soll dann die Rücküberstellung erfolgen.
“Man muss mit 48 Stunden hinkommen. Das sagt das Grundgesetz”, betonte Merkel. “Danach müssten solche Personen, wenn das jetzt nicht gelänge, in eine normale Aufnahmeeinrichtung.” Rechtlich sei ein solches Verfahren gedeckt, sagte die Kanzlerin unter Verweis auf das Flughafenverfahren. Die CDU-Chefin erläuterte zudem, dass es “für Frauen und Kinder separate Bereiche” geben solle.
(APA/ag.)