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Mensdorff vom Geldwäsche-Vorwurf freigesprochen

Zwei Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung - Nicht rechtskräftig.
Zwei Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung - Nicht rechtskräftig. ©APA
Alfons Mensdorff-Pouilly ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden.
Mensdorff kaum belastet

Richter Stefan Apostol sah es nicht als erwiesen an, dass der 59-Jährige vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,6 Mio. Euro zu Bestechungszwecken erhalten und die Gelder dazu eingesetzt hatte, um Beschaffungsvorgänge in Zentral-und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen. “Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug”, stellte Richter Stefan Apostol fest.

Wegen Beweismittelfälschung erhielt Mensdorff-Pouilly zwei Monate bedingt. Vom weiteren Vorwurf, in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen insgesamt drei Mal falsch ausgesagt zu haben, wurde Mensdorff freigesprochen. Der mitangeklagte Kurt D. wurde von der ihm angelasteten Geldwäsche freigesprochen. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

(APA)

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