Menschenrechtsbeirat kritisiert die Schubhaft

“Die Schubhaft ist eine reine Maßnahme der Verfahrenssicherheit und hat keine sozialen Anliegen. Es herrschen hier schlechtere Rahmenbedingungen als in der Strafhaft. Es gab zwar Verbesserungen, etwa wird der offene Vollzug versucht mit Freizeitmöglichkeiten, aber das ist noch immer nicht vergleichbar mit der Strafhaft”, stellte Klaushofer fest. Er kritisierte auch die mangelnde medizinische und psychologische Betreuung in den Anhaltezentren.
In allen vom MRB behandelten Bereichen habe sich gezeigt, dass mangelnde Personalressourcen das Problem sind. Ermüdete Bedienstete seien weniger belastbar, zur Betreuung weiblicher Gefangener seien zu wenige Beamtinnen verfügbar, führte Wielinger an. Mangelndes Personal würde auch bei der Staatsanwaltschaft zu Überlastung führen, weshalb diese Misshandlungsvorwürfen nicht schnell genug nachgehen könnte.
Mit dem kürzlich beschlossenen Bleiberecht zeigte sich der MRB halbwegs zufrieden. Zwar wurden nicht alle Probleme ausgeräumt, die Neuregelung sei aber zumindest vom “Bemühen” getragen, verfassungsrechtlichen Bedenken Genüge zu tragen, erklärte die stellvertretende MRB-Vorsitzende Gabriele Kucsko-Stadlmayer. Zumindest einige Forderungen des Beirats, wie etwa die Regelung für Altfälle, seien umgesetzt worden.
Den wiederkehrenden Vorwurf, wonach der Beirat politisch besetzt sei, wies Wielinger zurück: “Das ist blanker Unsinn.” Der MRB feiert 2009 sein zehnjähriges Bestehen.