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Menschenrechts-Gerichtshofpräsident bestätigt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Präsidenten, den Schweizer Luzius Wildhaber, für eine dritte Amtszeit von drei Jahren wieder gewählt, die am 1. November 2004 beginnt.

Der Gerichtshof wählte am Montag mit dem Griechen Christos Rozakis und dem Franzosen Jean-Paul Costa auch zwei Vizepräsidenten wieder, die auch Sektionspräsidenten sein werden. Dies teilte der Europarat in einer Aussendung mit.

Der Brite Sir Nicolas Bratza wurde als Sektionspräsident wieder gewählt; der Slowene Bostjan Zupancic wurde zum ersten Mal zum Sektionspräsidenten gewählt. Die Amtszeiten der Vizepräsidenten und der Sektionspräsidenten dauern ebenfalls drei Jahre und beginnen am 1. November 2004.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht über die Einhaltung der Menschenrechtskonvention in den 46 Mitgliedsländern des Europarates. Jedes Land ist mit einem Richter vertreten. Seine Urteile sind für die beschuldigten Mitgliedsregierungen verbindlich und nicht anfechtbar.

Nach der Verhängung der Sanktionen gegen die VP-FP-Regierung im Jahr 2000 hatten Österreichs 14 EU-Partner Wildhaber um eine Evaluierung der Situation gebeten. Der Schweizer Spitzenjurist hatte daraufhin die drei „Weisen“ nominiert, Finnlands Ex-Präsidenten Martti Ahtisaari, den spanischen Ex-Außenminister und früheren EU-Kommissar Marcelino Oreja und den deutschen Verfassungsjuristen Jochen Frowein, deren Gutachten nach acht Monaten zur Aufhebung der Sanktionen führte.

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