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Meinl Bank: Meinl-Festnahme war rechtswidrig

Julius Meinl bei seiner Enthaftung
Julius Meinl bei seiner Enthaftung ©APA (Archiv)
Die Meinl Bank sieht sich nun durch ein Gutachten des Verfassungsrechts-Experten Heinz Mayer in ihrer Meinung gestärkt, dass die Verhaftung von Julius Meinl V. im April rechtswidrig war.

Vor dem Hintergrund der “herrschenden Lehre und Rechtsprechung” könne kein Zweifel daran bestehen, dass die Verhaftung rechtswidrig gewesen sei, zitiert die Meinl Bank am Donnerstag aus dem Gutachten. Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl will nun rechtliche Maßnahmen prüfen.

Die Umstände, die die Staatsanwaltschaft Wien als Grund für die Fluchtgefahr anführt, seien “entweder falsch, weil nicht vorhanden, oder nicht geeignet, eine konkrete Fluchtgefahr zu begründen”, heißt es weiter. Die Staatsanwaltschaft Wien habe außerdem in ihrer Anordnung zur Festnahme vom 27. März 2009 eine Abwägung mit den Umständen unterlassen, die deutlich gegen eine Fluchtgefahr sprechen, wie etwa die soziale und berufliche Integration des Beschuldigten und dass er alle Ladungen befolgt habe. “Diese Indizien sprechen deutlich gegen die Annahme einer Fluchtgefahr”, so das Gutachten.

Laut Meinl Bank haben auch “falsche Behauptungen” im Vorgutachten des Sachverständigen zur Festnahme geführt, wie etwa, dass Meinl ein Anwesen in Uruguay besitze. Falsch sei auch die Behauptung, dass der Bankier jederzeit über ein Flugzeug verfügen könnte, weil dieses zum damaligen Zeitpunkt nicht einsatzfähig im Ausland gewesen sei.

“Gemäß §3 der Strafprozessordnung sind Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft gefordert, die Wahrheit zu erforschen, alle Tatsachen aufzuklären und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Das Verfahren gegen Julius Meinl stellt einen kontinuierlichen Bruch dieser Vorschrift dar und widerspricht somit auch jedem Prinzip der Rechtstaatlichkeit”, betonte Weinzierl in der Aussendung.

Julius Meinl war am 1. April nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen eine 100-Mio.-Euro-Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meinl V. im Zusammenhang mit der Affäre um Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium European Real Estate) wegen Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue und wegen mutmaßlicher Verstöße gegen wirtschaftsrechtliche Nebengesetze. Für Julius Meinl gilt die Unschuldsvermutung.

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