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Meinl-Anklage: Weisungsrat muss darüber entscheiden

Ob es zu einer Anklage im Meinl-Verfahren kommt, ist weiterhin nicht bekannt.
Ob es zu einer Anklage im Meinl-Verfahren kommt, ist weiterhin nicht bekannt. ©APA
Ab Mittwoch muss sich der Weisungsrat mit der Frage befassen, ob es in der Causa Meinl zu einer Anklage kommt. Das Oberlandesgericht Wien hat der Staatsanwaltschaft Wien zuvor eine Frist gesetzt und verlangt, dass diese bis Ende Jänner darüber entscheidet.
Staatsanwaltschaft muss entscheiden

Ob es in der Causa Meinl zu einer Anklage kommt oder nicht, damit ist jetzt der Weisungsrat befasst. Dies erklärte der Sektionschef für Strafrechtsangelegenheiten des Justizministeriums, Christian Pilnacek, am Mittwoch.

Nun Weisungsrat mit Entscheidung befasst

Am Mittwoch, den 31. Jänner, läuft eine Frist ab, die das Oberlandesgericht (OLG) Wien der Staatsanwaltschaft Wien gesetzt hatte. “Wir verstehen diese Frist so, dass es ausreicht, dass die Prüfung innerhalb der Frist abgeschlossen wird”, sagte Pilnacek. Dies sei fristgerecht erfolgt. Die Staatsanwaltschaft Wien habe einen Vorhabensbericht erstellt, der wurde von der Oberstaatsanwaltschaft geprüft, die dazu eine Stellungnahme abgegeben habe, und den Bericht ans Justizministerium weiterleitete. “Zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium besteht hier Übereinstimmung”, so der Sektionschef. Nun habe das Justizministerium den Weisungsrat damit befasst, eine Stellungnahme des Weisungsrats sei – wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit – in zwei bis drei Wochen zu erwarten.

Zum Inhalt des Vorhabens, also ob nun gegen Meinl Anklage erhoben werde oder nicht, hielt sich Pilnacek bedeckt. Wenn der Weisungsrat eine Stellungnahme abgegeben habe, werde diese kommuniziert.

Verdacht auf Betrug und Untreue gegen Meinl

In der Causa wird seit Jahren gegen den Banker Julius Meinl und andere (frühere) Organe von Meinl European Land (MEL) und der Meinl Bank wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue sowie Kursmanipulation ermittelt. Julius Meinl war am 1. April 2009 nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen die Zahlung einer 100-Mio.-Euro-Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Im März 2013 wurde die Kaution von 100 auf 10 Mio. Euro herabgesetzt, 90 Mio. wurden zurückerstattet, 2016 dann auch die übrigen 10 Mio. Euro. Julius Meinl und die anderen Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück.

Ende Dezember 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Wien eine 40-seitige Anklageschrift zugestellt. Darin wurde Meinl V. und anderen die Ausschüttung einer Sachdividende in Höhe von rund 212 Mio. Euro Anfang des Jahres 2009 vorgeworfen, die der Meinl Bank einen Vermögensschaden zugefügt habe. Die Angeklagten erhoben vor dem OLG Wien Einspruch und bekamen im April 2015 vom OLG Wien recht: Das Gericht wies die Anklage zurück. Eine weitere Sachaufklärung sei unumgänglich, hielt damals das OLG Wien in seinem Beschluss fest und spielte den Ball an die StA Wien zurück. Diese hat einen neuen Vorhabensbericht verfasst.

(APA/Red)

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