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Mehrheit für Spekulationsverbot gesichert

Wallners Kompromissvorschlag hat einen Fehler
Wallners Kompromissvorschlag hat einen Fehler
Die Zweidrittelmehrheit für das Spekulationsverbot und die Reform der Länderfinanzen dürfte gesichert sein. FPÖ-Budgetsprecher Gradauer sagte am Montag, dass er seiner Fraktion die Zustimmung empfehlen wird, auch wenn etwa die Mindeststandards für die neuen Veranlagungsregeln noch nicht im Detail vorliegen. Man müsse sich darauf verlassen, dass die künftige Regierung diese Gesetze machen wird.


Der FPÖ-Budgetsprecher betont, dass er seiner Fraktion bei der Klubsitzung am Dienstag die Zustimmung zum am Wochenende vorgelegten Kompromiss empfehlen wird und rechnet nicht damit, dass der Klub dies ablehnt.

Gradauer verweist darauf, dass auch der Rechnungshof den Vorschlag als gangbaren Weg bezeichnet habe. Außerdem habe man “großes Interesse, dass dieser Unfug (Spekulation, Anm.) abgestellt wird”. Und auch die Reform der Haushaltsregeln der Länder, die nun bis 2014 verhandelt werden soll, sei wichtig – auch wenn man sich bezüglich der Umsetzung auf die nächste Regierung verlassen müsse.

Die Grünen werden dem Kompromissvorschlag zum Spekulationsverbot jedoch nicht zustimmen. “Da ist mehr drinnen”, befand Vizeklubchef Kogler am Montag.

Der Kompromissvorschlag von Vorarlbergs LH Wallner beruht auf zwei Eckpfeilern: In der Finanzverfassung soll neben dem Spekulationsverbot auch verankert werden, dass die Länder bis zum Budget 2018 eine doppelte Buchführung inklusive Vermögensbilanz einführen müssen. Die Grundlagen dafür sollen bis Juni 2014 mit dem Bund verhandelt werden.

Zweitens sollen zur konkreten Umsetzung des Spekulationsverbotes via Bundesgesetz Veranlagungsrichtlinien für alle Gebietskörperschaften erlassen werden, die sich an jenen der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) orientieren. Während die Änderung der Finanzverfassung bereits als Gesetzesentwurf vorliegt und am Mittwoch mit den Stimmen der FPÖ endgültig beschlossen werden soll, existiert für die Veranlagungsrichtlinien erst ein unverbindlicher Entschließungsantrag, mit dem Mindeststandards definiert werden sollen.

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