Mehrere Dienstverhältnisse? Diese E-Card-Regel kostet dich bares Geld
Am 15. November wird in Österreich jährlich das sogenannte Serviceentgelt für die e-Card fällig. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bemerken das durch ein etwas geschrumpftes November-Gehalt – der Betrag wird automatisch vom Lohn einbehalten. Doch wer zwei oder mehr Beschäftigungen hat, zahlt unter Umständen mehrfach. Das ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Arbeiterkammer (AK) erklärt, wie man zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern kann.
So funktioniert die Rückerstattung
"Bezahlt werden muss nur einmal – auch wenn mehrere Dienstverhältnisse bestehen", betonen die AK-Expertinnen und -Experten. Da jedoch jeder Arbeitgeber die Gebühr einzeln abführt, kann es leicht zu Überzahlungen kommen. Um das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen, müssen Betroffene ihre Lohnzettel vom November kopieren und gemeinsam mit einem Musterbrief an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schicken. Die AK stellt ein entsprechendes Schreiben online zur Verfügung.
Wer die e-Card-Gebühr überhaupt zahlen muss
Nicht alle in Österreich müssen die e-Card-Gebühr entrichten. Für bestimmte Personengruppen – etwa Arbeitslose oder Menschen in Karenz – entfällt die Zahlungspflicht. Wer dazu zählt, ist auf den Webseiten der AK und der ÖGK nachzulesen.
Erhöhung bringt doppelten Ärger
Besonders ärgerlich: Die e-Card-Gebühr wurde heuer deutlich angehoben – von 13,80 auf 25 Euro. Begründet wird der Anstieg mit der aktuellen Budgetsanierung. Laut AK hätte die gesetzlich vorgesehene Anhebung nur rund 14,65 Euro betragen sollen. Dass der Betrag nun fast doppelt so hoch ausfällt, sorgt für zusätzlichen Unmut.
Hintergrund zur e-Card-Gebühr
Das Serviceentgelt für die e-Card wurde 2005 eingeführt. Damals betrug die Gebühr zehn Euro. Sie gilt als pauschaler Selbstbehalt für Leistungen der Krankenversicherung gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), wie der Dachverband der Sozialversicherungsträger erklärt.
(VOL.AT)