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Mehr Zuverdienst bei Kinderbetreuungsgeld erlaubt

Die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wurde angehoben.
Die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wurde angehoben. ©APA/dpa/Julian Stratenschulte
Am 1. Jänner wird die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetruungsgeld von 7.300 auf 7.600 Euro erhöht. Ein ÖVP-Grün-Initiativantrag wurde am Dienstag einstimmig gebilligt.

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird per 1. Jänner von 7.300 auf 7.600 Euro erhöht. Ein ÖVP-Grün-Initiativantrag dafür wurde Dienstag im Familienausschuss einstimmig gebilligt und kann damit nächste Woche vom Nationalrat beschlossen werden. Ministerin Susanne Raab (ÖVP) lässt prüfen, die Corona-Impfung rund um das fünfte Lebensjahre in den Impfplan für den Mutter-Kind-Pass einzubeziehen.

Zuverdienstgrenze bei Kinderbtreuungsgeld angehoben

Das gab Raab in einer Aktuellen Aussprache im Ausschuss bekannt. Der Forderung der SPÖ nach einer Verlängerung des Corona-Familienhärtefonds erteilte sie eine Absage: Es liege keine Notwendigkeit vor. Nur wenige Menschen wurden im Rahmen des Lockdowns in Kurzarbeit geschickt. Die Familien würden dafür mit der Verlängerung der Sonderbetreuungszeit, der Freistellung von Schwangeren dem Kindermehrbetrag sowie dem Familienbonus Plus unterstützt, sagte Raab.

Geringfügige Beschäftigung wäre nicht mehr möglich gewesen

Die Zuverdienstgrenze des Kindergeldes wird angehoben, weil andernfalls aufgrund der Aufwertung im ASVG im Jahr 2022 eine geringfügige Beschäftigung ohne deren Überschreitung nicht mehr möglich gewesen wäre, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Claudia Plakolm hatte ihre Premiere als Staatssekretärin

Ihre Premiere als Staatssekretärin hatte im Ausschuss für Familie und Jugend Claudia Plakolm (ÖVP), die demnächst die Agenden Jugend und Generationen im Kanzleramt übernehmen wird. Jugendpolitik sieht sie als Querschnittsmaterie und in diesem Sinn ihre Rolle als Impulsgeberin für die einzelnen Ressorts, erläuterte sie.

(APA/Red)

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