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Mehr Sicherheit auf der Alten Donau in Wien: Neue Verordnung tritt 2026 in Kraft

Tempolimit, Meldepflicht, Kontrolle: Schluss mit "Wildwest" auf der Alten Donau.
Tempolimit, Meldepflicht, Kontrolle: Schluss mit "Wildwest" auf der Alten Donau. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ab 1. Jänner 2026 gilt eine neue Verordnung für die Alte Donau. Wien setzt damit auf mehr Sicherheit für Schwimmer – mit Tempolimit, Registrierungspflicht und klaren Regeln für Wasserfahrzeuge.

Mit 1. Jänner 2026 gilt auf der Alten Donau ein neues Regelwerk. Die Stadt Wien reagiert damit auf die gestiegene Zahl an Freizeitnutzer sowie auf Sicherheitsprobleme durch das Nebeneinander von Schwimmern, Ruderern und motorisierten Booten. Ziel der Verordnung: klare Regeln und ein sicheres Miteinander auf dem Wasser.

Gesetzlicher Rahmen ersetzt alte Befahrungsordnung

Die neue „Verordnung über die Regelung und Sicherung der Schifffahrt auf der Alten Donau“ ersetzt die bisherige, unverbindliche Befahrungsordnung. Sie schafft erstmals rechtlich verbindliche Vorgaben für alle Wasserfahrzeuge – von Registrierungspflicht bis Tempolimit.

Gerald Loew, Leiter der MA 45 – Wiener Gewässer, betont: „Die neue Verordnung ist ein notwendiger Schritt für mehr Sicherheit und klare Zuständigkeiten auf einem der beliebtesten Erholungsgewässer Wiens.“

Tempolimit und Motorleistungsgrenzen

Motorisierte Wasserfahrzeuge dürfen künftig nur mehr mit maximal 10 km/h unterwegs sein – analog zur bundesweiten Seen- und Fluss-Verkehrsordnung. Boote mit Verbrennungsmotoren sind auf 4,4 kW (ca. 6 PS) beschränkt. Sportliche Nutzung bleibt erhalten: Ruder- und Segelboote sind von der Geschwindigkeitsregel ausgenommen.

Registrierung und Kennzeichen werden Pflicht

Ab Jänner 2026 müssen Wasserfahrzeuge – mit wenigen Ausnahmen wie kleinen Tretbooten und Ruderbooten unter 4,5 m – online registriert werden. Mit der Anmeldung wird automatisch ein sichtbares Kennzeichen zugewiesen. Dieses ist verpflichtend am Boot anzubringen und dient der besseren Identifizierbarkeit bei Vorfällen.

Regeln gelten für alle Gewässerteile

Die Verordnung gilt für die Obere und Untere Alte Donau, das Kaiserwasser, die Schießstattlacke und den Wasserpark. Boote dürfen künftig nicht länger als sieben Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein. Die Stadt Wien informiert ab sofort auf der Website der MA 45 über Fristen, Voraussetzungen und das genaue Anmeldeverfahren.

(Red)

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