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Mehr Schutz für Nicht-Raucher in Deutschland

Der Schutz der Nicht-Raucher vor dem Tabakqualm wird in Deutschland ausgeweitet. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat ohne Debatte einen entsprechenden Gesetz-Entwurf.

Damit wird ab 1. September das Rauchen in allen Einrichtungen des Bundes und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahnen, Busse und Taxis untersagt. In den Behörden, Dienststellen, Gerichten und anderen Einrichtungen des Bundes dürfen allenfalls noch getrennte Raucherzimmer eingeführt werden, wenn dies möglich ist.

Ausgespart bleibt bei diesem Gesetz die Frage eines Rauch-Verbots in den Gaststätten, weil dafür die 16 Bundesländer zuständig sind. Sie beraten derzeit über entsprechende Gesetz-Entwürfe. Dabei soll in den meisten Fällen das Rauchen in Gaststätten untersagt und allenfalls noch in Nebenräumen zugelassen werden.

Der Bundesrat stimmte auch einer Erhöhung des Mindestalters für den Kauf von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit von 16 auf 18 Jahren zu. Dies wird erst zum 1. Jänner 2009 wirksam, weil die in Deutschland sehr zahlreichen Zigaretten-Automaten erst noch umgestellt werden müssen. An diesen Automaten können Zigaretten schon jetzt nur noch mit einer Chip-Karte gekauft werden, auf der das Alter des Inhabers der Karte registriert ist.

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