Mehr Geld für Studierende: Studienbeihilfe und Zuverdienstgrenze werden erhöht!

Seit 2023 wird die Studienbeihilfe jährlich an die Inflation angepasst. Für das Studienjahr 2024/2025 bedeutet dies eine Erhöhung um 9,7 Prozent – eine Maßnahme, die den Staat rund 29 Millionen Euro kostet. Bildungsminister Martin Polaschek bezeichnete diese Anpassung als „spürbare Entlastung und treffsichere Unterstützung“ für finanziell bedürftige Studierende.
Bereits im Jahr 2022 wurden die monatlichen Beiträge durch eine Reform deutlich angehoben. Seit September 2023 gilt zusätzlich die jährliche Valorisierung, um die Unterstützung kontinuierlich an die Lebenshaltungskosten anzupassen.
Mehr Spielraum für arbeitende Studenten: Zuverdienstgrenze steigt
Auch arbeitende Studenten profitieren von den geplanten Änderungen. Die Zuverdienstgrenze, die das maximale jährliche Einkommen für Bezieher der Studienbeihilfe festlegt, wurde bereits 2021 von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht.
Ab 2024 steigt diese Grenze rückwirkend auf 16.455 Euro und wird ab 2025 ebenfalls jährlich valorisiert. Dies sorgt dafür, dass Studierende trotz steigender Löhne keine finanziellen Nachteile bei der Beihilfe erleiden.
Studienbeihilfe in Österreich: Wer profitiert und wie wird sie beantragt?
Die Studienbeihilfe unterstützt vor allem finanziell bedürftige Studierende in Österreich. Der Grundbetrag liegt derzeit bei 404 Euro pro Monat und kann je nach persönlicher Situation variieren. Faktoren wie das Einkommen der Eltern oder des Partners sowie weitere Förderungen beeinflussen die endgültige Höhe.
Etwa 50.000 der insgesamt 400.000 Studierenden in Österreich beziehen derzeit diese staatliche Unterstützung – das entspricht jedem Achten. Anträge können online oder persönlich bei den Stipendienstellen gestellt werden. Die Fristen dafür sind:
- Wintersemester: 20. September bis 15. Dezember
- Sommersemester: 20. Februar bis 15. Mai
(VOL.AT)