Mehr für die Spitze, weniger fürs Personal: WKO-Gagen im Ungleichgewicht
Seit Juli 2025 erhält Harald Mahrer als Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) eine monatliche Funktionsentschädigung von 15.158,60 Euro brutto. Das entspricht einem Plus von rund 2600 Euro gegenüber dem bisherigen Betrag von 12.524 Euro. Die Entschädigung wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. Zusätzlich erhält Mahrer für seine Funktion als Präsident der Nationalbank eine Jahresgage in Höhe von 88.000 Euro.
Gehaltsplus für Personal verschoben und gekürzt
Die kollektivvertragliche Gehaltserhöhung für rund 4000 Kammerbeschäftigte wurde nicht wie vorgesehen zum Jahresbeginn ausbezahlt, sondern um ein halbes Jahr verschoben. Ursprünglich war ein Plus von 4,2 Prozent geplant. Nach öffentlicher Kritik reagierte WKÖ-Präsident Harald Mahrer und kündigte eine Reduktion auf 2,1 Prozent an.
Tirol: Präsidentin erhält um 60 Prozent mehr
Wie am Freitag im Ö1-Mittagsjournal berichtet wurde, sind die Funktionsentschädigungen für die Präsidentinnen und Präsidenten der Landeskammern heuer deutlich gestiegen – in einzelnen Bundesländern um bis zu 60 Prozent.
In Tirol etwa erhöhte sich die monatliche Entschädigung der Kammerpräsidentin von 6400 auf 10.400 Euro. Die Wirtschaftskammer Tirol bestätigte die Anpassung auf Anfrage des ORF. Auch der "Kurier" berichtete darüber.
Wien und Niederösterreich am gesetzlichen Limit
In Wien und Niederösterreich erhalten die Präsidenten der Landeskammern, Walter Ruck und Wolfgang Ecker, bereits rund 14.000 Euro monatlich – das entspricht der gesetzlich vorgesehenen Obergrenze. Weitere Anhebungen sind dort aktuell nicht möglich. Auch die Vizepräsidentenbezüge liegen in beiden Bundesländern deutlich über dem Durchschnitt anderer Regionen.
Vorarlberg und Kärnten: Deutlich niedrigere Entschädigungen
In Vorarlberg und Kärnten liegen die Funktionsentschädigungen auf deutlich niedrigerem Niveau. Die Präsidenten Karlheinz Kopf (Vorarlberg) und Jürgen Mandl (Kärnten) erhalten jeweils knapp 7000 Euro monatlich. Auch bei den übrigen Funktionären zeigen sich Unterschiede: In Vorarlberg beträgt die monatliche Entschädigung für Spartenobleute zwischen 2070 und 2280 Euro, während sie in Wien und Niederösterreich bei rund 4900 Euro liegt.
Keine einheitliche Regelung für Anpassungen
Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigungen liegt nicht bei der WKÖ-Zentrale, sondern bei den einzelnen Landeskammern. Innerhalb der Kammern entscheiden über 100 Fachgruppen über Höhe und Zeitpunkt möglicher Anpassungen. Es gibt keine bundeseinheitliche Richtlinie – nur gesetzlich definierte Obergrenzen. In welchem Ausmaß diese 2026 ausgeschöpft werden, ist derzeit offen.
(VOL.AT)